SGKB erhält Bewilligung für grenzüberschreitendes Geschäft in Deutschland

Dies bedeute, dass die beiden Gesellschaften ihre Bank- und Finanzdienstleistungen fortan von der Schweiz aus in Deutschland anbieten dürften, wobei die Anbahnung der Geschäfte stets über die 100%-Tochter SGKB Deutschland AG in München erfolgen müsse, heisst es in einer SGKB-Mitteilung vom Dienstag.


Seit 2004 dürfen Banken aus Ländern, die weder der EU noch dem EWR angehören, grenzüberschreitende Bank- und Finanzdienstleistungen in Deutschland nur dann anbieten, wenn sie dazu eine spezielle Erlaubnis der BaFin einholen. Ausländische Institute können sich von der Erlaubnispflicht freistellen lassen, wenn Bank- und Finanzdienstleistungen für private Kunden durch ein deutsches Kreditinstitut vermittelt werden. (awp/mc/pg/12)

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