SIG-Aktien sind für kraftlos erklärt – 1. November letzter Handelstag

Die Kraftloserklärung sei per 22. Oktober rechtskräftig geworden, ist in einer offiziellen Mitteilung der SWX vom Freitag zu lesen.


Abfindung von 435,00 CHF für die Eigentümer
Den Eigentümern der für kraftlos erklärten Titel werde unter Bezugnahme auf das Angebot eine Abfindung von 435,00 CHF ausbezahlt. Diese entspreche dem Angebotspreis der Offerte. Die SIG-Aktien werden auf den 2. November 2007 vom Kurstableau dekotiert. Letzter Handelstag der Aktien des Schweizer Traditionskonzerns ist somit der 1. November. Die SIG wurde von der neuseeländischen Rank Group Holdings übernommen. (awp/mc/ab)

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