Solvency II bringt Paradigmenwechsel in der Versicherungswirtschaft

Übereinstimmend stellten die nationalen Branchenvertreter fest, dass Solvency II zu einem Paradigmenwechsel in der europäischen Versicherungslandschaft führen wird, von dem Versicherungsunternehmen, Aufseher und Investoren, vor allem aber Versicherungskunden profitieren können, schreibt der Schweizerische Versicherungsverband SVV in einer Medienmitteilung.


Die Versicherungsverbände der Schweiz, Deutschlands, Österreichs und des Fürstentums Liechtensteins unterstützen das vorgesehene flexiblere, prinzipienbasierte und europaweit harmonisierte Aufsichtssystem. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Versicherer wird mit den risikobasierten Eigenmittelanforderungen gestärkt. Über entsprechende interne Risikomanagementsysteme kann die Kapitalallokation noch risikoorientierter erfolgen.


Risikobasierte Aufsicht in der Schweiz bereits eingeführt
In der Schweiz wurde mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz Anfang 2006 der Swiss-Solvency-Test (SST) eingeführt, der dem Solvency-II-Projekt der Europäischen Union entspricht und das Kernelement der schweizerischen Versicherungsaufsicht darstellt. Mit dem SST sei eine ganzheitlich risikobasierte Aufsicht deutlich früher eingeführt worden als in den EU-Staaten, schreibt der SVV. Nach den bisherigen positiven Praxiserfahrungen sehe die Schweizer Assekuranz zukünftig eine Veränderung bei der Gestaltung von Versicherungsprodukten, die etwa im Bereich der Lebensversicherung deutlich modularer geprägt sein werde. Als Nicht-EU-Land sei es für die Schweizer Versicherungswirtschaft ein Kernanliegen, das der SST parallel zum europäischen Solvency-II-Konzept weiter ausgestaltet und eine weitgehende Harmonisierung der beiden Aufsichtssysteme vorgenommen werde, heisst es weiter.


Starke Beteiligung an Vorbereitungen auf Solvency II
In Deutschland hat die Versicherungswirtschaft den Informationen zufolge bereits sehr frühzeitig mit den Vorbereitungen auf Solvency II begonnen und zeigt sich heute überzeugt, dass der von der EU-Kommission im Juli 2007 vorgelegte Entwurf der Rahmenrichtlinie für ein neues Versicherungsaufsichtrecht den richtigen Weg für die europäische Assekuranz weist. Zukünftig könnten die Unternehmen ihre Eigenmittelanforderungen entweder nach einem Standardmodell oder nach einem von der Versicherungsaufsicht zertifizierten internen Modell berechnen. Ein Unternehmen muss demnach in Zukunft umso mehr Kapital vorhalten, je höher das Risiko ist, dem es ausgesetzt ist.


In Abgrenzung zur bisherigen Praxis, in der die Eigenkapitalunterlegung nur nach einem pauschalen Prozentsatz kalkuliert wird, kann unter Solvency II mit einem konsequenten ökonomischen Ansatz das tatsächliche Risikoprofil eines Versicherers erfasst werden. Bei dem von der EU-Kommission angestrebten Ziel einer risikobasierten Versicherungsaufsicht müssen daher aus Sicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch alle Eigenmittel voll anerkannt werden, die sämtliche Risikopuffer eines Unternehmens adäquat abbilden. Für den Erfolg von Solvency II sei es entscheidend, dass die Regelungen nicht ins Marktgeschehen eingreifen und Unternehmensfreiheit nicht durch starre quantitative Regelungen einschränken, schreibt der SVV..


Trotz des zwingend notwendigen Nachbesserungsbedarfs am Richtlinienentwurf sind die deutschen Versicherer bereits gut auf das zukünftige europäische Aufsichtssystem vorbereitet, wie die aktuellen Ergebnisse der dritten quantitativen Auswirkungsstudie (QIS3) zeigen: Über 160 Versicherungsunternehmen haben erfolgreich an dem Vorbereitungstest teilgenommen. Zwei von drei Unternehmen konnten ein Solvenzkapital von über 200 Prozent der Mindestanforderungen erzielen.


Auch in Österreich zeigen die QIS3-Ergebnisse, dass sich die Versicherer schon heute engagiert auf Solvency II vorbereiten. Der österreichische Versicherungsverband (VVO) weist darauf hin, dass fast 100 Prozent des österreichischen Versicherungsmarktes an der Auswirkungsstudie teilgenommen haben. Die nationale Branche ist auch durch kleinere und mittlere Versicherungsunternehmen geprägt, deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen auch zukünftig gewährleistet sein muss und nicht durch zu starre bürokratische Anforderungen unter Solvency II gefährdet werden darf. (SVV/mc)

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