Sozialleistungen der Steuerpflicht unterstellen?

Für Sozialhilfebeziehnde lohnt es sich daher möglicherweise nicht, eine Arbeit anzunehmen, oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Bestraft werden dagegen Erwerbstätige mit kleinem Einkommen, die regulär Steuern zahlen. Diesen falschen Anreizen hat der Kanton Bern den Kampf angesagt. Eine Standesinitiative, die das Kantonsparlament im Januar beschlossen hat, wurde mittlerweile eingereicht, wie der Kanton Bern am Montag mitteilte.


Kombinationsmodell als Lösung?
Die Berner Regierung sieht die Lösung in einem Kombinationsmodell: Einerseits sollen per Änderung von Bundesrecht die Sozialhilfeleistungen der Steuerpflicht unterstehen. Andererseits soll das Existenzminimum teilweise von der Steuerpflicht befreit werden. Diese Steuerbefreiung soll im Rahmen der kantonalen Steuergesetzrevison 2011 umgesetzt werden, die sich zur Zeit in der Vernehmlassung befindet. Dem Kanton Bern entstünden durch die Änderungen Mindereinnahmen von 40 Mio CHF. Die Gemeinden müssten auf 21 Mio CHF verzichten. (awp/mc/ps/16)

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