SP reicht Strafanzeige gegen Ospel und Kurer ein

Dies erklärte SP-Präsident Christian Levrat am Freitag vor den Medien in Bern. Wenn die Schweiz gestützt darauf tatsächlich tausende Kundennamen offenlege, könne dies nur bedeuten, dass die UBS nach Schweizer Recht Steuerbetrug begangen habe. «Dies sind keine isolierten Fälle, das ist systematische Rechtsverletzung», sagte Levrat. Davon müsse die oberste Führung der Bank, insbesondere Verwaltungsratspräsident Ospel und der damalige Chefjurist Kurer, gewusst haben. Und doch seien sie bisher weder zivilrechtlich noch strafrechlich zur Verantwortung gezogen worden.


Akt der Gerechtigkeit
Kurer und Ospel müssten aber bestraft werden, findet Levrat. «Es verletzt den einfachsten Gerechtigkeitssinn, wenn in der Schweiz jeder kleine Kriminelle verfolgt wird, diese Leute aber straflos davonkommen», sagte der SP-Präsident. Die Anzeige der SP sei «ein Akt der Gerechtigkeit.» In der vom SP-Präsidenten gezeichneten Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich werden Ospel und Kurer namentlich genannt. Als mögliche Delikte werden ungetreue Geschäftsbesorgung und Gehilfenschaft zum Steuerbetrug aufgeführt. Die Untersuchungsbehörden müssten aber prüfen, ob noch weitere Delikte begangen worden seien, sagte Levrat. Die SP richtet ihren Angriff bewusst nur gegen das oberste Management und nicht gegen die Bank selber, wie der SP-Präsident betonte. Dies vor allem zum Schutz der tausenden von Angestellten, die ihre Arbeit korrekt gemacht hätten.


Verfahren läuft bereits
Die UBS wollte die Strafanzeige nicht kommentieren. Kurer seinerseits liess mitteilen, dass die von der SP erhobenen Vorwürfe «unbegründet und haltlos» seien. Sie seien bereits von verschiedenen Instanzen in der Schweiz und im Ausland geprüft worden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte schon vor anderhalb Jahren von sich aus ein Verfahren eingeleitet, wie Staatsanwalt Peter Pellegrini der Nachrichtenagentur SDA sagte. Geprüft werde, ob gegen die Beschuldigten ein hinreichender Anfangsverdacht bestehe. Die Strafanzeige der SP werde in dieses Verfahren einfliessen.


Politische Aufarbeitung
Bei der SP ist man überzeugt, dass die Machenschaften der UBS die Schweiz in weitere Schwierigkeiten bringen werden. Die Partei will darum auch auf politischer Ebene dafür sorgen, dass das Schweizer Bankgeheimnis nicht mehr zur Steuerhinterziehung missbraucht werden kann. In einer von Ständerätin Anita Fetz (BS) eingereichten Interpellation will die SP vom Bundesrat erfahren, wie hoch die Kosten sind, die der Eidgenossenschaft durch die UBS-Steueraffäre entstanden sind. Sie will auch wissen, wer die Kosten trägt und wie viel davon von der UBS übernommen wird.


UBS will Eidgenossenschaft Kosten erstatten
Die UBS hat sich bereit erklärt, der Eidgenossenschaft die bei der Aushandlung des Vergleichs entstandenen Unkosten zu ersetzen. Nach Angaben von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist allerdings noch nicht klar, gestützt auf welche Rechtsgrundlage der UBS die Kosten in Rechnung gestellt werden sollen.


Aussergerichtliche Einigung
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Steuerstreit zwischen der UBS und der US-Steuerbehörde IRS aller Voraussicht nach aussergerichtlich beigelegt wird. Der Vergleich ist nach Angaben der Parteien unterschriftsreif. Details über den Inhalt wurden aber noch nicht bekannt gegeben. Die US-Steuerbehörden hatten in einer Klage im Februar dieses Jahres Zugang zu tausenden Kontodaten mutmasslicher Steuerbetrüger gefordert. Die UBS und die Schweiz machten geltend, dass die Aushändigung das Schweizer Bankgeheimnis verletzen würde. (awp/mc/ps/14) 

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