Spanische Auflagen zur Endesa-Übernahme verletzen EU-Recht

Spanien halte sich somit nicht an die uneingeschränkte EU-Genehmigung der Übernahme, stellte die EU-Kommission Freitag in Brüssel in einer ersten Stellungnahme an die Regierung in Madrid fest. Die EU-Behörde vermutet hinter der spanischen Quasi-Blockade der Übernahme eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit in der Union.


Die Energiebehörde CNE hatte Ende Juli entschieden, dass E.ON nach der Übernahme rund ein Drittel von Endesa abgeben und alles in allem 19 Bedingungen erfüllen muss.


Frist bis zum 4. September
Die spanische Regierung hat nun eine letzte Frist bis zum 4. September, teilte die Kommission mit. Kann Spanien bis dahin die schweren Bedenken nicht ausräumen, wird die Kommission förmlich feststellen, dass das Mitgliedsland sich nicht an die bereits im April ausgesprochene EU-Billigung des E.ON-Übernahmeangebots für Endesa hält. E.ON könnte mit einer solchen Feststellung vor einem nationalen Gericht klagen, auch auf Schadenersatz, berichteten Wettbewerbsexperten. Die Übernahme hat einen Wert von 27 Milliarden Euro. (awp/mc/ar)

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