Ständerat berät Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative

Um die Lohn-Exzesse der Top-Manager zu bekämpfen, verlangt Minder eine Stärkung der Aktionärsrechte. Zudem will er Abgangsentschädigungen und Vorausprämien verbieten.


Indirekter Gegenvorschlag
Die im Februar 2008 eingereicht Initiative hat die vom früheren Justizminister Christoph Blocher vorbereitete Reform nachhaltig verändert: In einer Zusatzbotschaft schlug der Bundesrat vor, der Initiative stärker Rechnung zu tragen und das Reformpaket zum indirekten Gegenvorschlag auszubauen.


Vorschläge des Bundesrates nicht zusammenstreichen
Vertreter der SP, der Grünen und der SVP warnten im Ständerat davor, die Vorschläge des Bundesrats zusammenzustreichen. Minder habe mit seinem Begehren den Puls der Bevölkerung richtig gefühlt. Nur eine griffige, ja bissige Vorlage könne sich gegen die Initiative durchsetzen, sagte Ernst Leuenberger (SP/SO), der Minders Begehren vorläufig unterstützen will.


Einig in der Kritik, nicht aber bei den Massnahmen
Während sich die Ständeräte in ihrer Kritik an den Lohn-Exzessen in den Teppichetagen einig waren, blieb umstritten, wie weit der Bedienungsmentalität der Riegel geschoben werden soll. Bürgerliche Vertreter, vor allem der FDP und der CVP, warnten vor zu viel Regulierung. Die Initiative schiesse klar übers Ziel hinaus. Die Gefahr sei nun, dass man zu viele ihrer Anliegen berücksichtige und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz schwäche.


Initiative nicht «KMU-tauglich»
Unzufrieden zeigte sich Rolf Büttiker (FDP/SO) im Namen des Gewerbes. Die Vorlage sei nicht «KMU-tauglich». Es werde zu wenig differenziert zwischen Aktiengesellschaften, die an der Börse kotiert sind und allen anderen. Die 180’000 nicht-börsenkotierten KMU dürften nicht für Fehler einiger weniger börsenkotierter Grossunternehmen die Zeche bezahlen.


Gegen Abschaffung der Inhaberaktien
Konkrete Entscheide in der Abzocker-Frage traf der Ständerat am Dienstag noch nicht. Im Vordergrund standen andere Massnahmen zur Modernisierung des Aktienrechts. Mit 26 zu 10 lehnte der Rat einen linken Antrag ab, die Inhaberaktien abzuschaffen. Auf Druck der Finanzbranche hatte der Bundesrat diesen Vorschlag wieder aus der Vorlage gestrichen. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf räumte ein, dass die Schweiz mittelfristig auf dem internationalen Parkett unter Druck geraten wird, diese Aktienform abzuschaffen.


Repräsentativität des Aktionariats an GV soll erhöht werden
Mit 18 zu 14 entschied der Ständerat, die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung nicht ersatzlos zu streichen. Er schlägt stattdessen ein neues Modell vor, wonach künftig die Verwahrungsstellen für Aktien die Stimmrechte unter bestimmten Voraussetzungen ausüben können. Laut Rolf Schweiger (FDP/ZG), soll so die Repräsentativität des Aktionariats an einer Generalversammlung (GV) erhöht werden. Sonst bleibe es möglich, dass sich jemand mit einem Bruchteil der Stimmen an einer GV durchsetzen könne.


«Mangelnde Transparenz»
Die Linke und die Justizministerin kritisierten dieses so genannte Nominee-Modell wegen mangelnder Transparenz. Sie sehe zudem nicht ein, weshalb man für Aktionäre, die Titel als blosse Finanzanlage hielten, neue Rechte schaffen wolle, sagte Widmer-Schlumpf. Solchen Aktionären wolle der Bundesrat nicht mehr Mitsprache einräumen.


Die Detailberatung wird am Mittwochnachmittag weitergeführt. Dabei wollen die SP und die Grünen die Vorlage weiter verschärfen und bislang nicht berücksichtigte Forderungen der Initiative – zum Beispiel das Verbot für «goldene Fallschirme» – aufnehmen. (awp/mc/pg/25)

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