Ständerat verabschiedet drittes Konjunkturpaket

Dies entspricht insgesamt 640 Mio CHF, die nun als Konjunkturimpuls dienen. Normalerweise wären die Erträge aus der CO2-Abgabe aus den Jahren 2009 und 2010 erst in den Jahren darauf ausbezahlt worden. Nun stärken sie durch die vorgezogene Auszahlung – in Form von Abschlägen auf den Krankenkassenprämien – die Kaufkraft. Nachdem der Ständerat bereits am Mittwoch an dem 400 Mio CHF schweren Konjunkturpaket des Bundesrats Korrekturen vorgenommen hatte, setzte er diesen Kurs am Donnerstag fort.


Obergrenze für Massnahmen gegen Arbeitslosigkeit
Ein Dorn im Auge war den Ständevertretern, dass der Bundesrat die Finanzhilfen für die Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit nicht nach oben begrenzt hatte. Wie am Vortag, als der Ständerat die Finanzhilfen für befristete Anstellungen von Langzeitarbeitslosen in nicht profitorientierten Organisationen (NPO) auf monatlich 3’000 CHF deckelte, führte der Ständerat weitere Obergrenzen ein. So beschloss er, die Finanzhilfen für Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen im Gebäude- und Energiebereich auf 5000 Franken pro Arbeitnehmenden zu beschränken.


Keine Mittel für Einführung der elektronischen Signatur 
Auf Antrag von Felix Gutzwiller (FDP/ZH) beschloss der Rat im Weiteren, auf Subventionen für die Einführung der elektronischen Signatur zu verzichten. Der Bundesrat hatte dafür 25 Mio CHF vorgesehen. Gutzwiller argumentierte, dass sich die elektronische Signatur bislang nicht durchgesetzt habe. Er glaube nicht, dass sie sich nun dank einer einmaligen Finanzspritze durchsetzen würde. Der Ständerat beschloss zudem, dass der Bundesrat während der nächsten beiden Jahre die Höchstdauer der Kurzarbeit auf 24 Monate erhöhen kann. Bislang durfte die Regierung die Höchstdauer für Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate erhöhen, was sie in der herrschenden Krise auch gemacht hat. 


Zweifel an Wirksamkeit von Konjunkturspritzen
konjunkturellen Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard tönte aber an, dass der Bundesrat von der neuen Möglichkeit kaum Gebrauch machen wird. Einzig der Verband der Maschinenindustrie Swissmem habe Interesse signalisiert. Der Rest der Wirtschaft stehe einer so langen Kurzarbeit ablehnend gegenüber. In der Debatte zum dritten Konjunkturprogramm äusserten die Vertreter der bürgerlichen Parteien, speziell Vertreter der FDP und der SVP, immer wieder Zweifel an der Wirksamkeit der konjunkturellen Stützungsmassnahmen. Die Mehrheit der Ständeräte befand die Vorlage jedoch als «ausgewogen», «sinnvoll» und «zielgerichtet». Verglichen mit anderen Ländern seien die bislang beschlossenen Stützungsmassnahmen in der Schweiz «moderat» ausgefallen. Daran habe der Bundesrat auch beim dritten Konjunkturprogramm festgehalten, hiess es.


Ball beim Nationalrat
Zudem seien die Massnahmen zeitlich befristet – das Gesetz gilt nur bis Ende 2011. Geholfen werden solle dabei den Personen, die bereits heute am stärksten von der Krise betroffen seien: den Jugendlichen ohne Arbeit und den Langzeitarbeitslosen. Angesichts der Prognose von 5,5% Arbeitslosen sei das Hilfspaket berechtigt. Die Vorlage wird bereits nächste Woche im Nationalrat beraten. Das Konjunkturpaket soll noch diese Session zu Ende beraten werden, damit es auf den 1. Januar 2010 dringlich in Kraft gesetzt werden kann. Die zu Beginn der Krise beschlossenen zwei Konjunkturprogramme belaufen sich auf 1,6 Mrd CHF.  (awp/mc/ps/14) 

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