Steinbrück strebt schärfere EU-Zinssteuer-Richtlinie an

Einen entsprechenden Vorstoss wolle Steinbrück beim Treffen der EU-Finanzminister an diesem Dienstag in Brüssel starten, berichtete die «Financial Times Deutschland» am Montag. Der Finanzminister wolle den Wirkungsbereich des Gesetzes ausdehnen. Ziel sei es, Länder wie Liechtenstein, Monaco, Andorra oder die Schweiz zur vollständigen Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarländer zu zwingen.


Informationsaustausch
Die im Juni 2005 verabschiedete EU-Richtlinie sieht vor, dass die meisten Mitgliedstaaten Informationen über Zinserträge auf Konten von EU-Ausländern austauschen. Für Belgien, Luxemburg und Österreich gilt eine Sonderregelung, da sie ihr Bankgeheimnis nicht lüften. Dort wird eine Quellensteuer erhoben. Drei Viertel des Erlöses daraus werden an die Heimatländer der Anleger überwiesen. Ähnlich wird in ausserhalb der EU liegenden Zwergstaaten wie Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino sowie in der Schweiz verfahren.


Viele Anlagearten nicht erfasst
Die Richtlinie betrifft aber nur Sparzinsen, viele Anlagen werden nicht erfasst. Zudem gilt die Quellensteuer nur für «natürliche Personen». Nach Angaben aus EU-Kreisen wird darüber nachgedacht, künftig auch Stiftungen und sogenannte Treuhandfonds in das Zinssteuergesetz einzubeziehen. Ob es jedoch tatsächlich zu der Verschärfung kommt, ist noch unsicher. Bisher hat die EU-Kommission keine konkreten Vorschläge in der Schublade. Rasche Entscheidungen sind nicht zu erwarten. Auch Berlin drängt nicht zur Eile.


Stiftungen im «Ländle» einen Riegel schieben
Steinbrück strebt den Angaben zufolge an, dass künftig nicht nur Zinserträge auf Sparbeträge der Besteuerung unterliegen, sondern auch alle anderen Erlöse wie etwa Dividendenzahlungen und Kapitalerträge. Zudem solle die Richtlinie künftig auch für juristische Personen gelten. Das würde insbesondere solche Steuerflüchtlinge treffen, die ihr Geld in Liechtenstein oder anderen Steueroasen in Stiftungen anlegen, um so der Besteuerung im Heimatland zu entgehen. Drittens sollen Länder mit strengen Bankgeheimnissen künftig gezwungen werden, Informationen über die Identität der Konteninhaber mitzuteilen. (awp/mc/ps)

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