Steueraffäre: Liechtensteinische Regierung will Stiftungsrecht revidieren

Steuerhinterziehung und Stiftungsrecht hätten nichts miteinander zu tun, betonte Vize-Regierungschef und Justizminister Klaus Tschütscher vor den Medien in Vaduz. Damit sei auch die Frage falsch, ob mit der Revision des Stiftungsrechts die Steueraffäre mit Deutschland hätte verhindert werden können.


45’000 bis 50’000 Stiftungen
Die Möglichkeit für anonyme Stiftungen soll bestehen bleiben. Stiftungen können demnach auch in Zukunft bei Treuhändern oder Rechtsanwälten im Fürstentum hinterlegt werden. Tschütscher sagte, in Liechtenstein gebe es aktuell zwischen 45’000 und 50’000 Stiftungen. Davon sind lediglich rund 500 bis 600 rein gemeinnützig. Die Mehrheit der privatnützigen Stiftungen betreffen die Nachlassplanung innerhalb einer Familie.


Stiftungen für Finanzplatz Liechtenstein sehr wichtig
Ziel der Revision seien Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Stiftungen seien für den Finanzplatz Liechtenstein sehr wichtig, in ihrer Bedeutung reiche keine andere Rechtsform auch nur annährend heran, schrieb die Regierung bereits im Vernehmlassungsbericht vom vergangenen Sommer.


Revision seit 2001 im Gang
Die liechtensteinische Regierung arbeitet seit 2001 an einer Revision des Stiftungsrechts. Ziel ist eine an internationalen Kriterien messbare Rechtsgrundlage. Wie geplant berät das Parlament in der März-Sitzung über den Antrag der Regierung. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert