Steueraffäre: Richter im «Liechtenstein-Prozess» gibt Vorsitz ab

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Rostock kündigte am Freitag an, in der kommenden Woche aus dem Prozess auszuscheiden, da er in Elternzeit (unbezahlte Freistellung während bis zu drei Jahren mit Arbeitsplatzgarantie) gehe. Dagegen legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Widerspruch ein.


Internationale Bedeutung des Verfahrens
Der Staatsanwalt verwies auf die internationale Bedeutung des Verfahrens, die es nötig mache, es in der bisherigen Besetzung zu Ende zu führen. Für das Vorgehen des Gerichts gebe es keinen Präzedenzfall. Er fürchte, dass ein Revisionsgrund geliefert werden könnte, der zu einer Aufhebung des möglichen Urteil führen könnte.


«Die Kirche im Dorf lassen»
Der Staatsanwaltschaft beantragte, den Gerichtspräsidenten als Zeuge zu laden. Dies wies der Vorsitzende Richter zurück und forderte den Staatsanwalt auf, «die Kirche im Dorf» zu lassen. Die Verteidigung erklärte, es müsse absehbar gewesen sein, dass der Prozess nicht innerhalb von drei bis vier Wochen abzuschliessen sei. Eine der Anwältinnen fragte den Richter, ob es schon zu Prozessbeginn festgestanden habe, dass er Elternzeit nehmen wolle.


Beweisführung nahezu abgeschlossen
Der Richter sprach von einem Affront, dass die Prozessbeteiligten nun aus taktischen Gründen nicht mehr an Gesprächen teilnehmen wollten, die zu einem verkürzten Verfahren führen könnten. «Das ist ein Affront, den wir nicht akzeptieren werden.» Der Richter betonte, seine Ansicht, wonach die Beweisführung in dem Verfahren nahezu abgeschlossen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vorher einen möglichen Handel abgelehnt, der zu milderen Strafen im Gegenzug für ein Geständnis der Angeklagten führen könnte. (awp/mc/gh)

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