Steuergerechtigkeits-Initiative: Bundesrat winkt ab

Einkommensteile über 250’000 Franken sollen zu mindestens 22%, Vermögensteile über 2 Mio zu mindestens 5 Promillen besteuert werden. Zweiter Pfeiler der Initiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch des Steuerwettbewerbs» ist das Verbot degressiver Tarife, nach denen hohe Einkommen und Vermögen milder besteuert werden als tiefere. Am Beispiel Obwaldens hat das Bundesgericht inzwischen allerdings entschieden, dass degressive Steuern verfassungswidrig sind.


Kantonale Souveränität in Frage gestellt
Laut Bundesrat stellt die Initiative die kantonale Souveränität in Steuerbelangen und damit den Steuerwettbewerb in Frage. Betroffen wären dabei nicht nur die Niedrigsteuerkantone, heisst es in der Botschaft. Die Annahme der Initiative würde die Standortattraktivität der Schweiz schmälern und damit dem ganzen Land schaden.


Schranken notwendig
Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Steuerwettbewerb seine «wohlfahrtssteigernde Wirkung» nur innerhalb gewisser Schranken entfalten kann. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sei das geeignete Instrument, um negative Auswirkungen der Steuerkonkurrenz zu mildern.


Leitplanken machen Begehren zum Teil überflüssig
«Leitplanken des regulierten Steuerwettbewerbs» sind für den Bundesrat auch die stark progressive direkte Bundessteuer, die Grundsätze der Bundesverfassung (namentlich die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) und Entscheide des Bundesgerichts wie jener im Falle der degressiven Steuern. Diese Schranken machten die mit der Initiative geforderte teilweise materielle Steuerharmonisierung überflüssig, hält die Landesregierung fest. Damit erübrige sich auch ein Gegenvorschlag des Parlaments zum Volksbegehren.


Lediglich 24’000 natürliche Personen über Initiativ-Limite
Laut der Statistik der direkten Bundessteuer hatten 2005 gut 24’000 oder 0,6% ein steuerpflichtiges Einkommen über der Einkommensgrenze der Initiative. Sie deklarierten 8,2% der steuerbaren Einkommen und bezahlten 29% der direkten Bundessteuer. Bei der Vermögenssteuer lagen knapp 73’000 oder 1,6% mit einem Vermögensanteil von 43% über dem Strich. (awp/mc/ps/27)

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