Steuerstreit: Merz befremdet über das Schweigen Frankreichs

Dies hielt der Bundespräsident im «Tages-Anzeiger» vom Freitag fest. Trotz Befremden über die Strategie des Nachbarlandes habe er nicht verlangt, dass Frankreich die gestohlenen Daten zurückgibt. «Zunächst erwarte ich genaue Informationen über den Fall», sagt Merz. Im Januar stehe ein Treffen mit der französischen Wirtschaftsministerin an. Die Schweiz behandle alle Länder gleich, stellte er klar: Im Falle eines Datenklaus hätte er auch das Steuerabkommen mit den USA sistiert. Datendiebstahl sei nach Schweizer Recht strafbar.


«Rausgehen, verhandeln, Kontakte pflegen und sich zeigen» 
«Es ist nicht zumutbar, unter solchen Umständen ein Doppelbesteuerungsabkommen parlamentarisch zu behandeln», erklärte Merz. Unter solchen Umständen sei es auch nicht möglich, eine Volksabstimmung zu gewinnen. Um die Wogen der Steuerkonflikte mit den drei grossen Nachbarländern zu glätten, will Merz «rausgehen, verhandeln, Kontakte pflegen und sich zeigen». Für die Umsetzung der neuen Finanzmarktstrategie brauche es ein Staatssekratariat für internationale Finanz- und Steuerfragen.


Informationsaustausch kommt – früher oder später
Auch der automatische Informationsaustausch sei ein Thema seiner Strategien, sagte der Finanzminister. Der automatische Austausch der Kundendaten sei aber keine selbständige Option für die Schweiz. Dennoch müsse die Eidgenossenschaft früher oder später mit der EU-Forderung einem Informationsaustausch rechnen. Denn ein schrankenloser Finanzmarktzugang der Schweiz in der EU sei nicht umsonst zu haben: Den ungehinderten Marktzugang könne die Schweiz durch ein Dienstleistungsabkommen mit der EU erreichen. «Dieser Bereich beruht europaweit auf dem automatischen Informationsaustausch», erklärte der Finanzminister.


Bundesrätlicher Persilschein für alte UBS-Garde
Dass die früheren UBS-Verantwortlichen für ihre Verfehlungen ungestraft davonkommen, widerspricht für Merz dem Ruf eines sauberen Schweizer Finanzplatzes nicht. Die alte UBS-Spitze habe zwar fahrlässig und inakzeptabel gehandelt, sagte der Finanzminister. Da jedoch nichts in krimineller Absicht geschehen sein, lägen keine vorsätzlichen Straftaten vor. (awp/mc/ps/16)

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