Strabag muss Übertragungen an Züblin rückabwickeln

So müsse das lukrative Hoch- und Ingenieurbaugeschäft, das die Strabag AG 2006 an die Züblin AG übertragen hatte, wieder rückabgewickelt werden. Der Verkauf und die Übertragung seien vom Kölner Landgericht als rechtswidrig beurteilt worden. Das berichtete das Wirtschaftsportal «manager-magazin.de» am Freitag unter Berufung auf ein Urteil des Kölner Landgerichts (Az 82 0 214/06). Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger, die geklagt hatte und der zentrale Aussagen des Urteils vorlagen, bestätigte die Angaben.


Urteilsbegründung liege noch nicht vor
Beim Kölner Landgericht wurde lediglich bestätigt, dass am Freitag ein Urteil im Streitfall Strabag erging, zum genauen Inhalt konnte sich aber zunächst niemand äussern. Auch eine Sprecherin der Strabag AG sagte, die Urteilsbegründung liege noch nicht schriftlich vor. Das Urteil werden zunächst geprüft, bevor das Unternehmen dazu Stellung nehmen könne. In «manager-magazin.de» heisst es, das Kölner Unternehmen müsse zudem auch seine auf Züblin übertragenen Projektentwicklungs-Aktivitäten wieder rückabwickeln. Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger hatte die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Übertragungen verlangt. Gegen das Kölner Urteil kann die Strabag Berufung einlegen.


Eine empfindliche Niederlage
Laut «manager-magazin.de» ist das Urteil eine empfindliche Niederlage für die Spitze des österreichisch-deutschen Bauriesen Strabag SE (Wien) , zu dem die Züblin und die Kölner Strabag gehören. Vorstandschef Hans-Peter Haselsteiner habe gegen den Wunsch der Kleinaktionäre eine Neuordnung in Köln und Stuttgart durchgesetzt. Diese müsse nun teilweise rückgängig gemacht werden. Die Strabag SE in Wien ist einer der grössten Baukonzerne Europas, die Strabag AG der Marktführer im deutschen Strassenbau. (awp/mc/ab)

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