Streit um Konzessionen: Etappensieg für Schawinski

Mitbewerber Roger Schawinski ging mit seiner Radio AG (in Gründung) leer aus. Das gleiche Schicksal erlitt Schawinski in der Region Südostschweiz. Für dieses Gebiet erteilte das Departement von Bundesrat Moritz Leuenberger den Zuschlag der Südostschweiz Radio AG. Die Konzession für ein Lokalfernsehen in der Ostschweiz wurde der TVO AG erteilt. das Gesuch von Tele Säntis (in Gründung) wurde abgewiesen. Die unterlegenen Bewerber gelangten ans Bundesverwaltungsgericht.


Beschwerden gutgeheissen
Die Richter in Bern haben die Beschwerden nun gutgeheissen, die angefochtenen Konzessionsverfügungen aufgehoben und die Dossiers zur Neubeurteilung ans UVEK zurückgeschickt. Das Bundesamt für Kommunikation muss in den drei Fällen prüfen, ob die erfolgreichen Konzessionsempfänger die Meinungs- und Angebotsfreiheit gefährden. Das trifft zu, wenn sie im Sendegebiet eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und diese missbrauchen. In seinen Urteilen kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass dies nicht ohne vertiefte Abklärung verneint werden kann. Dazu muss das UVEK allenfalls die Wettbewerbskommission (WEKO) beiziehen.


«Starke Stellung» der Unternehmensgruppen 
Laut Gericht steht fest, dass die Unternehmensgruppen, zu denen die Konzessionsempfänger gehörden, in ihren Einzusgebieten zumindest eine «starke Stellung» innehaben. Radio Südostschweiz ist Teil der Südostschweiz Mediengruppe mit zahlreichen Zeitungen, einem Lokalfernsehsender und Verlägen. Radio Argovia gehört zur AZ Mediengruppe, welche unter anderem die «Aargauer Zeitung» mit weiteren Tages- und Wochenzeitungen herausgibt und das Lokalfernsehen Tele M1 sowie ein Online-Portal betreibt. Die TVO AG ist Teil der Tagblatt Medien AG mit dem Regionalradio FM1, dem «St. Galler Tagblatt» und einem Gratiswochenmagazin.


Übergangsregelung zu prüfen
Nicht zu beanstanden ist laut den Richtern in Bern allerdings, dass das UVEK die Gesuche der Konzessionsempfänger inhaltlich besser bewertet hat als die ihrer unterlegenen Konkurrenten. Das UVEK werde aber noch zu prüfen haben, ob eine Übergangsregelung nötig ist, bis die neuen Konzessionsentscheide rechtskräftig werden. Bestätigt hat das Gericht die Vergabe der Lokalfernsehkonzession für die Region Jurabogen an die Canal Alpha Plus SA. Beschwert hatte sich hier die ARC TV SA. Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts sind endgültig und können nicht mehr beim Bundesgericht angefochten werden.


Bakom muss Urteile erst analysieren
Dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) liegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufhebung der Konzessionsentscheide für Lokalradios und -fernsehen noch nicht vor. Eine Stellungnahme will es erst nach einer Analyse der Entscheide abgeben. Laut Bakom-Mediensprecherin Caroline Sauser sind die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht beim Bakom eingegangen. Laut Sauser kann das Bakom dazu erst nach einer Analyse der Entscheide Stellung beziehen. (awp/mc/ps/23)

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