Strompreis nach Liberalisierung um 5 Prozent gestiegen

Vom Gesamtpreis entfielen 4,24 Rappen auf Steuern und Abgaben, was 27,9% des Strompreises entspricht, wie das Bundesamt für Energie (BFE) und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) am Freitag an einer gemeinsamen Medienkonferenz bekanntgaben. Zwei Jahre vorher, also vor der Strommarktliberalisierung, hatte der durchschnittliche Strompreis 5% tiefer bei 14,5 Rp./kWh gelegen. Der Anteil für Steuern, Wasserzinsen, Konzessionsgebühren, Gewinnablieferung und andere Abgaben machte 3,75 Rappen oder 25,8% aus. Hauptgrund für die Zunahme ist die Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Mit der KEV fördert die Eidgenossenschaft die Produktion von erneuerbaren Energien.


Keine grossen Veränderungen gegenüber 2007
BFE-Direktor Walter Steinmann zeigte sich froh darüber, dass es gegenüber 2007 keine grossen Veränderungen gegeben habe. In der Debatte über die steigenden Strompreise seien vor zwei Jahren gerade auch Gemeinden der Abzockerei bezichtigt worden. Den Kommunen – etwa der Stadt Bern – sei vorgeworfen worden, im Sog der steigenden Strompreise die Abgaben an das Gemeinwesen zu erhöhen. Wie die nach 2007 zum zweiten Mal durchgeführte Studie zeige, sei Bern aber ein Ausnahmefall gewesen. Klar sei gleichzeitig, dass es zwischen den Gemeinden deutliche Unterschiede gebe. Gemäss einer Studie der Elektrizitätskommission betragen die Abgaben in der Stadt Basel im laufenden Jahr 6,15 Rp./kWh. In Schaffhausen, Freiburg, Glarus oder Walenstadt soll es gar keine geben.


Keine Explosion der Abgaben und Gebühren
Auch nach Ansicht von VSE-Direktor Josef Dürr ist es nicht zu einer Explosion der Abgaben und Gebühren gekommen: «Es hat keinen Quantensprung gegeben», sagte er. Wie Steinmann betonte er zudem, dass die Schweizer Strompreise im europäischen Vergleich weiterhin recht günstig seien. Sie liegen im unteren Mittelfeld. Selbst bei der Belastung des Strompreises durch öffentliche Abgaben stehe die Schweiz im Jahr 2009 mit knapp 28% deutlich besser da als Deutschland mit 39%. Für die Zukunft zeichnete Dürr ein düsteres Bild. Allein die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Wasserzinsmaximums bringe ab 2010 eine potenzielle Erhöhung des durchschnittlichen Strompreises um 0,17 Rp./kWh und ab 2014 um weitere 0,09 Rappen.


Politik trägt ihren Teil zur Verteuerung bei
Dazu kommen ab 2014 0,1 Rappen für Ausgleichsmassnahmen gegen die Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk sowie bis 2017 die 0,05 Rappen durch die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV. Dies alles zeige, dass die Politik zur Verteuerung des Strompreises ihren Teil beitrage. Der Bund will die Entwicklung der Gebühren und Abgaben im Auge behalten. Gemäss Steinmann soll deshalb die Studie auch weiterhin im Zweijahresrhythmus erstellt werden. Angesichts der grossen Unterschiede zwischen den Gemeinden, stellt sich für Steinmann die Frage, ob es gesetzliche Höchstgrenzen für die kommunalen und kantonalen Gebühren und Abgaben braucht. Er glaube aber, dass es dafür im Parlament keine Mehrheit gebe, sagte er mit Verweis auf die laufende Debatte zur Steuergerechtigkeitsinitiative. (awp/mc/ss/17)

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