Strompreise: ElCom senkt Tarife um rund 40 Prozent

Die angekündigten Strompreiserhöhungen im Umfang von 1,05 Mrd CHF sollen um durchschnittlich 40% gemildert werden. Die Konsumenten werden um 425 Mio CHF entlastet. 153 Mio entfallen auf Netzkosten und 71 Mio auf Systemdienstleistungen. Weitere 201 Mio CHF für Systemdienstleistungen werden gemäss der vom Bundesrat angepassten Stromversorgungsverordnung (StromVV) von den Konsumenten auf die grösseren Kraftwerke überwälzt.


«Erhebliche Abzugsmassen»
«Erhebliche Abzugsmassen» fand die ElCom laut Präsident Carlo Schmid bei der Bewertung der Netze und Anlagen. Etliche Anlagen seien nicht wie vorgeschrieben anhand der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellkosten bewertet worden, sondern synthetisch. «Nach unseren Erkenntnissen fielen diese Berechnungen fast flächendeckend um rund 20% zu hoch aus», sagte Schmid. Die ElCom habe die Vorschriften durchgesetzt, ohne aber das Vorgehen der Verantwortlichen zu beurteilen.


2’500 Reklamationen eingegangen
Was die Konsumenten seit Anfang Jahr für Strom zu viel bezahlt haben, muss ihnen nun zurückerstattet werden. Die 2008 angekündigten Strompreiserhöhungen hatten Empörung ausgelöst. Rund 2’500 Reklamationen gingen bei der ElCom ein. Sie überprüfte von Amtes wegen die Tarife. Ihre aufwendige Untersuchung dauerte zehn Monate. Betroffen waren rund 70 Parteien, darunter die swissgrid als Betreiberin des Übertragungsnetzes, rund 40 Netz-Eigentümer und grössere Kraftwerke. Die Revision der Stromversorgungsverordnung im Dezember 2008 verzögerte das Verfahren zusätzlich.


Rekursmöglichkeit ohne aufschiebende Wirkung
Gegen die Verfügung der ElCom kann von den betroffenen Parteien innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden und diese bis vor Bundesgericht weitergezogen werden. Schmid ging am Montag davon aus, dass der erstinstanzliche Entscheid angefochten wird. Allfälligen Beschwerden habe die ElCom die aufschiebende Wirkung im Voraus entzogen, sagte Schmid. «Die neuen Tarife müssen sofort umgesetzt werden können, weil sie für die Volkswirtschaft und die Branche von grosser Bedeutung sind.» Die Netzbetreiber müssen nun ihre neuen Tarife bis am 1. April veröffentlichen.


Konsumentenschutz erfreut
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) zeigte sich in einem Communiqué erfreut über die ElCom-Verfügung. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten seien Preiserhöhungen unverständlich. Die SKS verlangt, dass der Regulator die Preise künftig überprüft, bevor sie den Konsumenten in Rechnung gestellt werden. Die ElCom hat weitere Untersuchungen am Laufen oder in Vorbereitung. Zurzeit nimmt sie die Tarife von Netzbetreibern der untergelagerten Ebenen unter die Lupe. Das in den vergangenen Monaten bereits auf 26 Stellen aufgestockte Kommissionssekretariat soll 2009 auf 30 Stellen erweitert werden. (awp/mc/ps/14)

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