Stromtarif 2009: BVGer entscheidet für Konsumenten

Die ElCom hatte im März 2009 entschieden, mit diversen Korrekturen die von der Schweizer Stromnetzgesellschaft Swissgrid für das Jahr 2009 festgelegte Strompreiserhöhung abzumildern.


BKW-Beschwerde in wesentlichen Punkten abgewiesen
Um 89 Mio CHF gesenkt wurden von der ElCom unter anderem die anrechenbaren Betriebs- und Kapitalkosten beim Entgeld für die Netznutzung. Das Bundesverwaltungsgericht hat die entsprechende Beschwerde des bernischen Stromkonzerns BKW nun in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Die Richter in Bern kommen zum Schluss, dass die ELCom bei den fraglichen Kosten zu Recht einen Korrektur-Abzug von 20,5% vorgenommen hat. Geschützt hat das Gericht zudem einen zusätzlichen Malus von 20%. Das Urteil kann innert 30 Tagen noch beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.


Zweites Piloturteil
Der Entscheid ist das zweite Piloturteil zu den Strompreisen 2009. Im ersten Leitentscheid vom Juli hatte das Gericht zu Gunsten der Kraftwerkbetreiber entschieden, dass die ELCom die Konsumenten zu Unrecht von rund 200 Mio CHF für «Systemdienstleistungen» entlastet und diese stattdessen den Kraftwerken aufgebürdet hat. Zu wessen Lasten die fraglichen 200 Mio CHF letztlich gehen, steht noch nicht fest, wie ElCom-Pressesprecher Frank Rutschmann nach dem Juli-Urteil mitteilte. Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, die mit den betroffenen Akteuren abgeklärt würden. Ans Bundesgericht weitergezogen wurde der Entscheid nicht.


Weitere Entscheide zum Stromtarif 2009 erwartet
Die BKW nehme zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht ihre Beschwerde betreffend die Kosten und Tarife im Übertragungsnetz für 2009 teilweise gutgeheissen habe, teilte der Energiekonzern am Donnerstagabend mit. Die BKW analysiere das Urteil und werde entscheiden, ob sie beim Bundesgericht gegen das Urteil rekurrieren wird. Zum Stromtarif 2009 werden weitere Entscheide zu anderen Kosten- und Tarifbereichen folgen. Die ElCom hatte auch die für 2010 und 2011 vorgesehenen Tarife beanstandet. Dagegen wurden ebenfalls Beschwerden erhoben. (awp/mc/ss/02)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert