SUISA senkt Urhebervergütungen für grössere Musikplayer

SUISA-Sprecher Martin Wüthrich nimmt aber nicht an, dass die Geräte nun günstiger verkauft werden. Seit September 2007 wird für digitale Speichermedien eine Gebühr erhoben, welche die Urheberrechte für gespeicherte Musik abgilt. Eigentlich war vorgesehen, diese Gebühren schon früher einzuführen. Hersteller und Importeure rekurrierten jedoch bis vor Bundesgericht. Als die Gebühren schliesslich in Kraft traten, gab es Flashspeicher in Grössen, die 2005, als die Tarife verhandelt wurden, noch nicht existierten, wie Wüthrich gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte. Die Umrechnung von den kleineren auf die grösseren Speicher ergab für letztere enorme Gebühren. Und für künftige Geräte mit noch grösseren Flashspeicher-Volumen ergäben sich gar horrende Abgaben.


Freiwillige Senkung
Diesem Missstand begegnet die SUISA nun mit einer freiwilligen Senkung der Vergütung für Flashspeicher ab 4 GB. Stark ins Gewicht fällt sie etwa beim iPod Touch 32 GB: Statt 153 CHF beträgt die Vergütung seit 1. April nur noch knapp 42 CHF und damit rund 5% des Gerätepreises. Und für künftige 64-GB-Flashspeicher gilt dann eine Vergütung von gegen 68 CHF. Eigentlich ergäbe die Umrechnung stolze 306 CHF. Dass allerdings die entsprechenden Geräte auf dem Markt nun günstiger würden, bezweifelt Wüthrich.


Alte Tarife noch bis Mitte 2009 gültig
Die aktuellen Urheberrechtsgebühren gelten noch bis Mitte 2009. Die neuen Tarife werden dieses Jahr ausgehandelt, wie die SUISA, die Genossenschaft der Komponisten, Textautoren und Musikverleger der Schweiz und Liechtensteins, mitteilte. Erfreut reagierten Konsumentenorganisationen aus allen Landesteilen der Schweiz auf die Abgaben-Senkung. Der SUISA-Entscheid sei ein Resultat des steten Drucks aus der Bevölkerung und ein Erfolg für die Konsumentenorganisationen, heisst es in einem Communiqué.


«Ausreissertarife»
Korrigiert würden allerdings nur die «Ausreissertarife». Dagegen blieben die Abgaben für DVD-Recorder und iPods mit eingebauter Festplatte statt Flashspeicher unangetastet. Abgaben zur Entschädigung von Künstlerinnen und Künstlern befürworten die Konsumentenorganisationen grundsätzlich. Sie fordern aber eine Überprüfung sämtlicher Abgaben aufgrund von aktuellen Zahlen. (awp/mc/ps)

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