Swisscom-Privatisierung: GPK rügt Bundesrat

Die GPK hat am Dienstag ihren Bericht über die Entscheide des des Bundesrates zur Swisscom und zur Kommunikation dieser Sache veröffentlicht. Es sei unhaltbar, wie einzelne Bundesräte sich in der Öffentlichkeit widersprochen hätten. Diese hätten die Glaubwürdigkeit der Regierung im In- und Ausland untergraben. An seiner Klausursitzung vom 23. November 2005 hatte der Bundesrat beschlossen, die Swisscom vollständig zu privatisieren. Gleichzeitig wies er die Swisscom an, auf Investitionen bei ausländischen Telekomunternehmen zu verzichten und Aktien zurückzukaufen oder Dividenden auszuschütten.


Hektisches Vorgehen
Dieses hektische Vorgehen kann die GPK nicht nachvollziehen. Der Bundesrat habe die Entscheide zu den Auslandinvestitionen ohne eigentliche Vorbereitung und ohne hinreichende Grundlagen getroffen. Er habe sich nur auf einen «äusserst kurz» gehaltenen Mitbericht von Bundesrat Christoph Blocher gestützt.


Ziele für die Unternehmung missachtet
Der Bundesrat habe mit seinem Verbot von Auslandengagements der Swisscom die von ihm selbst vorgegebenen strategischen Ziele für die Unternehmung missachtet, stellt die GPK fest. Zudem sei die strategische Kehrtwendung mit dem Telekommunikationsunternehmungsgesetz nicht vereinbar. Der Bundesrat müsse sich den Vorwurf des völlig abrupten Vorgehens und des Eingriffs in den Kompetenzbereich der Swisscom gefallen lassen, heisst es in dem GPK-Bericht. Der Bundesrat habe an seiner Klausur einen ihm nicht zustehenden unternehmerischen Entscheid gefällt.


Erhebliche Verunsicherung
Der Bundesrat habe das Unternehmen, den Börsenmarkt und die Minderheitsaktionäre der Swisscom erheblich verunsichert. Zudem habe er völlig unverantwortlich kommuniziert, heisst es in dem Bericht. Namentlich Justizminister Blocher habe sich nicht die abgemachte Kommunikationsstrategie gehalten.


Indiskretionen
Weiter rügt die GPK die Indiskretionen rund um den Swisscom-Entscheid. Auf Grund der restriktiven Verteilerliste des Blocherschen Mitberichts ist die Kommission zuversichtlich, dass die Bundesanwaltschaft die Quelle ausmachen kann und dass die Indiskretionen strafrechtlich verfolgt werden können. (awp/mc/gh)

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