Swissfirst: Erster Strafbefehl für einen ex-Bankangestellten

Gegen Ex-Chef Thomas Matter dauert die Untersuchung an. In einem ersten Fall gegen einen ehemaligen Swissfirst-Angestellten ist es bereits zu einem Strafbefehl gekommen. Staatsanwalt Arno Thürig hat am Montag einen entsprechenden Artikel der ‹SonntagsZeitung› bestätigt. Beim Strafbestand geht es um Verletzung des Bankgeheimnisses.


Tabelle mit PK-Handelsdaten
Der ehemalige Angestellte hatte im Februar 2006 einem Freund eine Tabelle zukommen lassen, auf der die Namen jener Pensionskassen vermerkt waren, die kurz vor und nach der Fusion von Swissfirst und Bank am Bellevue mit Swissfirst-Aktien gehandelt hatten.& Der Freund war ein Bekannter von Ruman Hranov, der mit seiner Anzeige gegen Matter die Swissfirst-Affäre losgetreten hatte. Hranov hatte Matter – genau wie etliche Pensionskassen – vor der Fusion mit der Bank Bellevue Swissfirst-Aktien verkauft. Nach dem Zusammenschluss war der Kurs in die Höhe geschnellt, worauf Vorwürfe auf entgangene Millionengewinne laut wurden.


Ex-Angestellter geständig
Der Ex-Angestellte sei geständig, sagte Thürig. Der Strafbefehl und die Busse seien ihm zugestellt worden. Zur Höhe der Busse machte Thürig keine Angaben.


Beanstandungen durch EBK
Vergangene Woche hatte die Eidgenössische Bankenkommission in ihrem Jahresbericht beanstandet, dass Bank-Organe von ‹erheblich besseren Konditionen› profitiert hätten als Aktionäre, die vor Bekanntgabe des Zusammenschlusses der beiden Banken ihre Anteile verkauften. Ein Bankorgan, es handelt sich um Bellevue-Chef Martin Bisang, habe gegen das ‹Gebot der einwandfreien Geschäftsführung verstossen›. (awp/mc/gh)

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