Swissfirst: Grossaktionär reicht Strafanzeige gegen CEO Matter ein

Hranov habe die Strafanzeige am Donnerstag, 3. November 2005, bei der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich eingereicht. Die Anzeige habe nicht den Zusammenschluss der beiden Banken zum Gegenstand, sondern die Art, wie die dazu notwendigen Aktien unter anderem von Rumen Hranov beschafft worden seien. Hranov selbst stehe vorbehaltlos zum Zusammenschluss, heisst es weiter.


Falsche und irreführende Angaben
Matter habe Hranov aber im Vorfeld der Aktientransaktion durch falsche und irreführende Angaben dazu bewogen, die Hälfte seiner 1’054’000 Swissfirst-Aktien zu verkaufen. Es bestehe der dringende Verdacht, dass operativ tätige Aktionäre – wie Thomas Matter – ihre Insiderkenntnisse ausnutzten, um für die Transaktion notwendigen Aktien unter Schonung ihrer eigenen Bestände von nicht informierten Aktionären zu beschaffen.


Hranov mit 10 Prozent dabei
Hranov ist seit sieben Jahren mit 10% an der Swissfrist beteiligt. Daneben ist er unter anderem auch Aktionär der HBM Bio Ventures AG, zu deren Mitbegründer er gehört. (awp/mc/ab)

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