SWX stellt Abklärungen gegen Swiss ein


Die Swiss International Air Lines AG hat nicht gegen die Vorschriften der Ad hoc-Publizität verstossen. Im Rahmen der im November 2004 eingeleiteten Vorabklärungen betreffend einer möglichen Verletzung von Art. 72 des Kotierungsreglements sei man zu diesem Schluss gekommen, teilte die SWX mit. Das Verfahren wurde eingestellt.


Swiss CEO Christoph Franz
Nach dem Kotierungsreglement ist es verboten, kursrelevante Sachverhalte nur selektiv zu verbreiten. Die im Interview gegenüber der Mitgliederzeitung «Rundschau» (Onlineausgabe vom 3.11.2004) des Pilotenverbandes Aeropers gemachten Aussagen zum Betriebsergebnis seien aber keine potenziell kursrelevanten Tatsachen, wie die SWX weiter mitteilt. Die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer sei nach derzeitigem Kenntnisstand damit gewährleistet gewesen.

Aussage gegenüber der «Rundschau»
CEO Christoph Franz machte gegenüber der «Rundschau» folgende Aussage: «Alleine im Vergleich zum Vorjahr werden wir das Betriebsergebnis um ungefähr 300 bis 400 Mio CHF verbessern können». (awp/mc/mad)

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