SWX stellt Vorabklärung gegen Swiss Re ein

Man sei zum Schluss gekommen, dass kein Verstoss gegen die Ad hoc-Publizitätsvorschriften vorliege, da Swiss Re im Januar keine neuen, potenziell kursrelevanten Tatsachen weitergegeben habe, teilte die SWX am Donnerstag mit.


Selektive Weitergabe von kursrelevanten News
Hintergrund der Untersuchung war die mögliche selektive Weitergabe von kursrelevanten News durch CEO Jacques Aigrain in Interviews mit der «Financial Times Deutschland» und der «Financial Times» vom 18. Januar.


Ci Com und Nextrom möglicherweise sistiert
Weiter teilt die SWX mit, dass die Aktien der Ci Com SA und der Nextrom Holding AG ab Mittwoch 10. Mai 2006 vom Handel sistiert werden, sofern die beiden Gesellschaften nicht bis Freitag 5. Mai um 16.00 ihren bereits angemahnten Geschäftsbericht veröffentlichen. Der Handel soll wieder eröffnet werden, sobald die Gesellschaften ihren Meldepflichten nachgekommen seien, heisst es weiter. Die Einleitung von Sanktionen bleibe Vorbehalten. (awp/mc/ab)

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