Tankstellen-Shops: Während BG-Verfahren durchgehend geöffnet

Weiter zulässig blieb die durchgehende Öffnung von Bistros, sowie der Benzinausschank selber. Die Betreiber gelangten ans Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Lausanne haben auf Gesuch der drei BP-Tankstellen nun in einem Zwischenentscheid festgehalten, dass diese während des bundesgerichtlichen Verfahren an der bisher geübten Öffnungspraxis festhalten dürfen.


SECO verweigert notwendige Bewilligungen
Der 24-Stunden-Betrieb der Shops in den sieben Tankstellen war von den Zürcher Behörden jahrelang toleriert worden. 2008 verweigerte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den Betreibern dann die erforderliche Bewilligung für Nachtarbeit. (awp/mc/ps/20)

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