Teilerfolg im Steuerstreit mit den USA

Die Grossbank UBS und die Schweiz fordern die Einstellung des Verfahrens zur Herausgabe von Informationen zu 52’000 UBS-Konteninhabern. Kläger im Zivilverfahren sind die amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) und das US-Justizdepartement. Sie verdächtigen die Konteninhaber der Steuerhinterziehung.


Schweiz nicht Partei
In der Eingabe an das Gericht legte die Schweiz dar, dass die Klage gegen die UBS dem Doppelbesteuerungs-Abkommmen zwischen der Schweiz und den USA zuwiderlaufe. Mit ihrer Stellungnahme wurde die Schweiz nicht Partei im Verfahren.


UBS-Personal würde Schweizer Strafrecht verletzen
Die UBS argumentierte, dass sie und ihr Personal das Schweizer Strafrecht verletzen würden, falls sie Daten, die dem Bankgeheimnis unterliegen, herausrücken würde. Gold hält die Argumente für gewichtig genug, um eine Stellungnahme Holders einzufordern, wie er in Miami erklärte. Der Richter setzte dem US-Justizminister eine Frist bis spätestens 30. Juni. Bis zu diesem Tag muss auch die IRS Stellung nehmen. Holder wird sich voraussichtlich nicht persönlich äussern. Er hat sich in der Angelegenheit als befangen erklärt, weil er früher einmal als Anwalt für die UBS tätig war.


Daten von 300 Kunden ausgeliefert
Dies ist bereits das zweite Rechtsverfahren, mit dem die UBS in den USA konfrontiert ist. Im Februar hatte sich die UBS dem Druck der US-Behörden gebeugt. Nachdem die Finanzmarktaufsicht (Finma) eine entsprechende Verfügung erlassen hatte, übergab die Bank Daten von rund 300 Kunden, die des Steuerbetrugs verdächtigt wurden. Zudem zahlte sie eine Busse von 780 Mio USD. Nur einen Tag nach dem Vergleich doppelten die US-Behörden mit der nun hängigen Zivilklage nach. (awp/mc/pg/28)

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