Telekom-Markt: Erleichterte Überprüfung der Netzzugangspreise gefordert

Das Fernmeldegesetz soll so geändert werden, dass die sog. Interkonnektions- und Zugangspreise neu von Amtes wegen durch die ComCom überprüft werden können. Bisher kann die ComCom die Zugangspreise nur auf Klage einer Anbieterin hin prüfen. Missbräuchliche Netzzugangs- oder Interkonnektionspreise von marktbeherrschenden Telecomunternehmen müssen umgehend geprüft und nötigenfalls gesenkt werden können, um wirksamen Wettbewerb, vielfältige Innovationen und ein international konkurrenzfähiges Preisniveau im Telecom-Markt zu erreichen. Die Weko, der Preisüberwacher und die ComCom ersuchen deshalb gemeinsam beim Bundesrat um eine Anpassung des Fernmeldegesetzes (FMG).


ComCom bei Klagen künftig von sich aus tätig?
Die ComCom soll nicht nur aufgrund einer Klage einer Fernmeldedienstanbieterin, sondern neu auch von sich aus tätig werden können, falls Anhaltspunkte vorliegen, dass die Bedingungen des Zugangs zu Netzen nicht rechtskonform (diskriminierungsfrei und kostenbasiert) angeboten werden. Diese geforderte, punktuelle Gesetzesänderung bezieht sich ausschliesslich – wie das schon heute der Fall ist – auf die Festlegung der zwischen den Anbietern bezahlten Zugangs- oder Interkonnektionspreise (sog. Wholesale-Stufe). Sie betrifft auch nur Anbieterinnen, die dank ihrem Netz über eine marktbeherrschende Stellung verfügen und somit in der Lage sind, den Wettbewerb auch in nachgelagerten Endkundenmärkten zu behindern.


Vorteile der neuen Regelung
Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist es, dass sich Anbieter nicht mehr untereinander auf einen Preis auf überhöhtem Niveau einigen und dadurch den Wettbewerb behindern können. Mit dem rechtzeitigen Eingreifen der ComCom wären die Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer die gleichen. Das verbessert die Rechts- und Investitionssicherheit im Markt. Zudem könnten behördlich verfügte Preissenkungen für den Netzzugang rascher an Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden. Der Preisüberwacher, die Weko und die ComCom sind überzeugt, dass der rasche, nicht diskriminierende Zugang zu schwer duplizierbaren Netzinfrastrukturen zu kostenorientierten Preisen den Wettbewerb stärkt. Dies wiederum führt zu vielfältigeren Produkten und international konkurrenzfähigen Konsumentenpreisen.


Bisheriges Verhandlungsprimat legitimiert kollusives Verhalten
Nach aktuellem Fernmeldegesetz kann die ComCom nur aktiv werden, wenn die Anbieter mindestens drei Monate verhandelt haben und dann ein Gesuch um Preisfestlegung einreichen (so genanntes Verhandlungsprimat). Dieses Verhandlungsprimat hat sich in vielen wichtigen Fällen in der Praxis nicht bewährt, sondern primär zu Verzögerungen und damit zu unerwünschter Unsicherheit im Markt geführt. Weiter können sich Anbieter den Preisfestlegungen durch die ComCom in laufenden Verfahren entziehen, indem sie sich bilateral einigen, da die Verfahren dann eingestellt werden müssen. Oder aber die Fernmeldedienstanbieterinnen verzichteten darauf, sich gegenseitig bei der ComCom einzuklagen, um einer Preisfestlegung nach FMG zu entgehen. Durch das Verhandlungsprimat fördert und legitimiert das Gesetz somit kollusives Verhalten der Anbieterinnen, was den Wettbewerb behindert und vom Gesetzgeber mit Sicherheit nicht angestrebt wurde. (comcom/mc/ps)

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