Tunesischer Präsident drängt auf Rückgabe blockierte Gelder
Tunesiens Präsident Moncef Marzouki.
Bern – Der tunesische Präsident Moncef Marzouki drängt die Schweiz, die blockierten Vermögen des Ben-Ali-Clans bald an Tunesien zurückzugeben. Das Land brauche das Geld dringend, sagte er in einem Interview mit Westschweizer Radio und Fernsehen RTS. «Wenn man uns das Geld in 50 Jahren gibt, wie das mit dem Geld der Juden gemacht worden ist, ist es nicht mehr von Interesse», sagte Marzouki in dem am Montag auf der RTS-Website publizierten Interview.
Die 60 Mio CHF, um die es dabei geht, nannte er einen «lächerlichen» Betrag. Nicht nur Privatpersonen hätten Tunesien Geld gestohlen, sondern auch Unternehmen und Konglomerate. Nach Marzoukis Schätzung liegt auf Schweizer Bankkonten tatsächlich zehnmal mehr veruntreutes Geld. Zwar war die Schweiz das erste Land, das die Vermögen des Clans um den langjährigen tunesischen Machthaber Zine al-Abidine Ben Ali eingefroren hatte. Nun aber ortet der neue Präsident «ein echtes Problem». Die Rückgabe müsse rasch gehen, denn die Situation sei dringlich. «Wir haben 800’000 Arbeitslose in Tunesien, ganze Regionen drohen zu explodieren.»
Besuch in der Schweiz
Marzouki will im Juni in die Schweiz reisen, um sein Anliegen mit den Schweizer Behörden zu besprechen. Dabei werde er «wahrscheinlich» ein Mitglied des Bundesrats treffen, sagte er in dem Interview. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten hatte im Januar 2011 rund 60 Mio CHF des Ben-Ali-Clans eingefroren. Im September desselben Jahres sicherte die damalige Aussenministerin Micheline Calmy-Rey eine rasche Rückerstattung dieser Gelder zu.
Ein erstes Rechtshilfegesuch der tunesischen Behörden war im März 2011 abgewiesen worden, weil es zu allgemein gehalten war. Ein neues Gesuch wurde wenige Monate später entgegengenommen und an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet. Dieses prüft das tunesische Rechtshilfegesuch derzeit.
EDA: «Weit fortgeschrittene Bemühungen»
Zur Kritik des tunesischen Präsidenten hält das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in einer Stellungnahme fest, kein Land sei «bei den Bemühungen zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte so weit fortgeschritten wie die Schweiz». Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Tunesien im Zusammenhang mit der Rechtshilfe seien eng. Die Schweiz sei entschlossen, die in der Schweiz blockierten tunesischen Gelder so rasch als möglich zurückzugeben, schreibt das EDA weiter. Auch sollen die rechtmässigen Besitzer der Guthaben ermittelt werden.
Ferner hätten die gegenseitigen Rechtshilfebeziehungen kürzlich eine wichtig Etappe erreicht: Sowohl in der Schweiz als auch in Tunesien konnte einzelnen Rechtshilfeersuchen stattgegeben werden. Dies hat den gegenseitigen Austausch von Beweismitteln zur Folge. Dies sei ein «bedeutender Meilenstein» in den Bemühungen um die Rückerstattung der unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte. (awp/mc/ps)