UBS: Bundesanwaltschaft befasst sich mit Strafanzeige

In der jüngsten Ausgabe der «SonntagsZeitung» war die Rede von einer Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Zürich eingereicht worden sei. Beim darin erwähnten Strafbestand – «verbotene Handlungen für einen fremden Staat» – ist aber für die Verfolgung der Bund zuständig.


Bundesanwaltschaft bestätigt
Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag bestätigt, dass sie das Verfahren von der Zürcher Staatsanwaltschaft übernommen habe. Weitere Informationen gab die Behörde nicht.


Dossier nach Bern weitergeleitet
«Wir haben das Dossier nach Bern weitergeleitet», bestätigte auch der stellvertretende Zürcher Staatsanwalt Andreas Ochsenbein der Nachrichtenagentur SDA. Dies bedeute aber nicht zwingend, dass eine Untersuchung gegen die UBS eingeleitet werde. (awp/mc/gh/33)

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