UBS hebt Reiseverbot für Kundenberater auf

Damit bestätigte eine UBS-Sprecherin auf Anfrage eine Meldung der «SonntagsZeitung». Je nach Land seien die Regeln angepasst worden.


Prüfung nötig
Aus dem grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft mit den USA hat sich die UBS bekanntlich zurückgezogen. Für andere Länder müssen die Schweizer Kundenberater neu eine Lizenz zum Reisen lösen. Davor werden die Mitarbeiter geschult, und zwar sowohl in Präsenzlektionen als auch in Fernunterricht über das Intranet. Am Ende der Schulung erfolgt eine ausführliche Prüfung. Dabei müssen die Probanden beweisen, dass sie alle internen Vorschriften und die Gesetze des Auslands kennen und wissen, wie sie im Alltag anzuwenden sind.


Verantwortliches Handeln
Die Berater müssen bezeugen, dass sie sämtliche Regeln einhalten und die Verantwortung für ihr Tun übernehmen. Damit nimmt die UBS nach den Problemen im US-Offshore-Geschäft, wo sie sich des systematischen Betrugs schuldig erklärt hatte, ihre Kundenberater explizit in die Pflicht. «Am Ende der Prüfung bestätigt der UBS-Kundenberater mit einem Klick, dass er sich an alle Richtlinien halten wird», bestätigte die UBS-Sprecherin. (awp/mc/ps/01)

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