UBS-Hilfspaket: Verschärfung der Leverage Ratio – Eigenmittelpuffer

Die neuen Vorschriften sehen gemäss Beschluss des Bundesrates vom Mittwoch vor, dass die Grossbanken UBS und Credit Suisse ihre risikogewichteten Aktiva mit zusätzlichem Eigenkapital unterlegen müssen. Derzeit müssen die Aktiva entsprechend den internationalen Standards (Basel II) zu 100% mit Eigenmitteln abgesichert sein. Hinzu kommt für alle Schweizer Banken ein Zuschlag für den hiesigen Finanzplatz (Swiss Finish) von 20%.


Risikogewichtete Aktiva müssen mit 200 % unterlegt werden
Um systemische Risiken abzudecken werden die Grossbanken, und nur diese, neu ihre risikogewichteten Aktiva mit 200% unterlegen müssen. In schlechten Zeiten lässt die Eidg. Bankenkommission (EBK) als Aufsichtsbehörde zu, dass dieser Wert unterschritten wird. Maximal dürften die Grossbanken auf 150% zurückfallen, wie EBK-Sprecher Alain Bichsel auf Anfrage sagte. Dieser Puffer müsse in guten Zeiten wieder auf mindestens 200% erhöht werden.


Neue Verschuldungsobergrenze
Parallel dazu führt die EBK eine neue Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio) ein. Sie beträgt bei den beiden Schweizer Grossbanken in Übereinstimmung mit bestehenden US-Vorschriften 3% auf Konzernstufe und 4% auf Stufe Stammhaus.


«Die Credit Suisse übertrifft bereits heute die für 2013 festgelegten EBK-Mindestgrössen beim Eigenmittel und der Leverage Ratio», heisst es dazu von der Bank. Die Credit Suisse hatte am 16. Oktober 2008 eine Kaptialaufnahme von rund 10 Mrd CHF bei einer kleinen Gruppe von privaten Investoren angekündigt und konnte somit ihre Kernkapitalquote auf 13,7% erhöhen.&(awp/mc/pg/25)

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