UBS verlängert bestehenden Sozialplan

Demnach bekräftigt die UBS mit der unveränderten Beibehaltung des Sozialplans «ihr Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft in der Schweiz». Der Sozialplan gilt für die Mitarbeitenden im Arbeitsmarkt Schweiz, die der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) unterstellt sind. Nach wie vor gewährleistet eine Überwachungskommission ? in der alle beteiligten Partner Einsitz haben ? die Umsetzung und Einhaltung der getroffenen Vereinbarung.


Bisheriger Sozialplan bis Ende 2011 verlängert
Der bisherige Sozialplan wurde anlässlich des im Frühling 2008 angekündigten Stellenabbaus bei UBS abgeschlossen und ist seit 1. Juli 2008 gültig. Die damals beschlossenen Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei Stellenabbau und Restrukturierungen seitens UBS werden unverändert bis 31. Dezember 2011 gültig sein.


Entlassungen möglichst vermeiden
Ziel der Weiterführung des Sozialplans ist die weiterhin gewährleistete Abfederung der Folgen für betroffene Mitarbeiter bei einzelnen strukturellen Anpassungen. Dazu gehört die Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung und bei der Suche nach einer neuen Stelle innerhalb oder ausserhalb des Unternehmens. Unverändertes Ziel ist es, wo immer möglich Entlassungen zu vermeiden und Mitarbeitende weiter beschäftigen zu können. (ubs/mc/ps)

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