UBS verzichtet auf rechtliche Schritte gegen Ex-Kader

Mit dem Bericht habe die Bank die Grundlage geschaffen, um einen Schlussstrich unter die Ereignisse während der Finanzkrise zu ziehen, schreibt die UBS weiter. Der Verwaltungsrat sieht sich aufgrund verschiedener Faktoren in seinem Entscheid auf eine strafrechtliche Verfolgung ehemaliger Kader zu verzichten bestätigt. Zum einen kommt der unabhängige Begutachter Peter Forstmoser zum Schluss, dass eine Klage zwar vertretbar wäre, im Sinne einer umfassenden Abwägung der Gesellschafts- und Aktionärsinteressen sei ein Verzicht aber geboten.


Erfolgreicher Prozessausgang zu unsicher
Zum anderen hat in den Augen des VR weder die Untersuchung der EBK noch die Vorabklärung der Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse zu Tage getragen, die einen erfolgreichen Prozessausgang mit genügender Sicherheit erwarten lassen. Zudem haben die grössten Aktionäre der UBS nie verlangt, dass die Bank eine Klage einleiten soll. Ausserdem wollte sich die Bank vor hängigen Sammelklagen, die sie für vollkommen haltlos hält, schützen. Denn falls die UBS in der Schweiz ihre ehemaligen Organe eingeklagten würde, könnte dieser Schritt nach US-Recht als Eingeständnis gewertet werden, dass die Organe tatsächlich falsch gehandelt haben, was die Verteidigung der UBS in diesen Verfahren massiv erschweren würde, heisst es im Bericht.


Lehren aus Vergangenheit gezogen
Mit diesem Entscheid wolle die Bank aber weder «begangene unternehmerische Fehler beschönigen noch die handelnden Personen von ihrer unternehmerischen Verantwortung freisprechen», wird VR-Präsident Kaspar Villiger in einer Medienmitteilung zitiert. Im weiteren hat die Bank gemäss Villiger die Lehren aus der Vergangenheit gezogen, und die neue Führung hat UBS auf nachhaltigen Erfolg ausgerichtet. Die Aufarbeitung der Geschehnisse zeige, dass die zu wenig systematisch geplante Wachstumsstrategie im Investmentbanking wesentlich zu den grossen Verlusten der Bank beigetragen hatte. Die damaligen Anreize, Umsatz zu generieren, ohne die Risiken angemessen zu berücksichtigen, hätten diese Strategie unterstützt und damit die Verluste begünstigt.


Richtlinien unvollständig umgesetzt
Die Probleme im Vermögensverwaltungsgeschäft seien darin begründet, dass es vor Eröffnung der Untersuchungen durch die US-Behörden keine ganzheitliche und kontinuierliche Risikoanalyse des grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäfts in den USA gab. Zudem seien Richtlinien zu wenig rigoros, zu zögerlich und nur unvollständig umgesetzt worden. Schliesslich kommt der Bericht zum Schluss, dass UBS über kein effizientes Kontrollsystem für die Überwachung und Compliance verfügte. Mit dem Transparenzbericht hat der VR der UBS die Empfehlung 19 des im Mai 2010 publizierten Berichts der Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte aufgenommen. Darin forderte die GPK die UBS auf, Transparenz bezüglich des Entscheids zu schaffen, warum sie auf strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte gegen das frühere UBS-Management verzichten wolle. (awp/mc/ss/01)

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