Unaxis: Rheinmetall unterliegt vor Gericht im Streit um Namens-Änderung

Das Schwyzer Bezirksgericht hat die monatelange Kettensperre von Rheinmetall gegen die Eintragung des neuen Namens Oerlikon ins Handelsregister als Rechtsmissbrauch beurteilt. Das Bezirksgericht habe das Urteil am Dienstag mitgeteilt, sagte Unaxis-Sprecher Burkhard Böndel auf Anfrage zu einem entsprechenden Bericht der «Handelszeitung».


«Weltweite Umfirmierung vollzogen»
Unaxis hat daraufhin noch am gleichen Tag den Namen OC Oerlikon Corporation, Pfäffikon ins Handelsregister eintragen lassen. «Die weltweite Umfirmierung des Konzerns ist damit vollzogen», sagte Böndel weiter. Das Tickersymbol an der Schweizer Börse werde von UNAX auf OERL umgestellt.


«OC» für «One Company»
Rheinmetall hatte monatelang die Namensänderung mit Einsprachen über die verschiedenen Tochtergesellschaften blockiert. Der deutsche Autozulieferer und Rüstungskonzern machte geltend, dass das Kürzel «OC» für «Oerlikon Contraves» stehen könne. Rheinmetall hatte 1999 die Waffenfirma Oerlikon Contraves Defence übernommen. Bei der Vorstellung des neuen Namens «OC Oerlikon» war das Kürzel «OC» von der Unaxis-Führung dagegen mit «One Company» erklärt worden. Die Unaxis-Aktionäre hatten an der Generalversammlung vom Mai mit einem Ja-Stimmenanteil von 99,8 Prozent für die Änderung des Namens gestimmt.


Rekursfrist bis am 24. September
Das Urteil vom 4. September sei allerdings noch nicht rechtskräftig, sagte Bezirksgerichtspräsident Urs Tschümperlin. Nun laufe eine Frist von 20 Tagen, in der Rekurs eingelegt werden könnte. Ob Rheinmetall noch Einspruch einlegen werde, könne er nicht sagen, sagte Böndel. (awp/mc/pg)

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