Unique: Duty-Free-Läden bleiben trotz Schengen

Vor dem Besteigen des Flugzeugs wird dagegen noch einmal der Pass verlangt. Identitätskontrollen erfolgen aber auch beim Betreten des Nicht-Schengen-Bereichs oder bei der Ankunft aus Nicht-Schengen-Ländern, wie die Flughafenbetreiberin Unique am Donnerstag mitteilte. Auch Passagiere, die von einem Schengen- in ein Nicht-Schengen-Land umsteigen, müssen neu durch die Passkontrolle.


Zollrechtliche Vorschriften von Schengen nicht betroffen
Vom Schengener Abkommen nicht betroffen sind dagegen zollrechtliche Vorschriften. So sind Duty-Free-Einkäufe laut Unique weiter uneingeschränkt möglich, unabhängig davon, ob man in ein Schengen-Land reist oder nicht. (awp/mc/ps/17)

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