Unique von Weko wegen Behinderung von KMU gebüsst

Bereits im Dezember 2005 sei die Flughafenbetreiberin in der gleichen Sache wegen Nichtbefolgens einer vorsorglichen Anordnung mit einer Busse von 248’000 CHF belegt worden, teilt die Weko am Donnerstag mit.


Konkurrenten vom Wettbewerb ausgeschlossen
Die Wettbewerbsbehörde hatte die nun abgeschlossene Untersuchung am 1. Dezember eröffnet. Anlass war die Neuorganisation der Parking-Dienstleistungen auf dem Flughafenareal. Unique hatte dabei zwei Konkurrenten vom Wettbewerb ausgeschlossen, indem diesen die Bewilligungen für Parking-Dienstleistungen gekündigt und nicht mehr erneuert wurden.


Diskriminierung und Behinderung nicht erlaubt
Die Weko hält fest, dass Unternehmen, die alleine über wichtige Infrastrukturanlagen verfügen, Gewerbetreibende und insbesondere KMU nicht in diskriminierender Weise auf dem Markt behindern oder gar vom Markt ausschliessen dürfen. Bei der Bemessung der zweiten Sanktion sei berücksichtigt worden, dass Unique sich im Schlussstadium der Untersuchung kooperativ gezeigt habe. (awp/mc/ab)

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