Unique zieht wegen Ostanflügen vor Bundesgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 29. Mai 2009 zugunsten der Hauseigentümer im Osten des Flughafens entschieden. Gemäss diesem Urteil müsste Unique neu auch Eigentümer entschädigen, deren Häuser vor dem 23. Mai 2000 gebaut wurden.


Umstrittener Stichtag
Einen Tag vor diesem Stichtag hatte die Bundesrepublik Deutschland die Anflug-Vereinbarung mit der Schweiz gekündigt. Bisher lag das Stichdatum beim 1. Januar 1961, dem Tag als der erste Jet in Zürich-Kloten landete. Mit der Verschiebung des Stichtages würde sich der Kreis der Entschädigungs-Berechtigten massiv ausweiten. Der Bürgerprotest Fluglärm Ost rechnet damit, dass rund 1’000 zusätzliche Hausbesitzer Forderungen stellen könnten. (awp/mc/ps/20)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert