US-Fahnder bekommen Zugriff auf EU-Bankdaten

Im Februar hatten die Abgeordneten eine erste Fassung aus Datenschutzbedenken noch abgelehnt, woraufhin die EU-Kommission einen neuen Text mit schärferen Kontrollen der US-Anfragen und mehr Rechtsschutz für EU- Bürger aushandelte. Die Vereinbarung regelt den Zugriff der US- Behörden auf Überweisungsdaten von EU-Bürgern in Länder ausserhalb der EU.


Europol prüft künftig US-Anfragen
Neu ist, dass die US-Anfragen künftig von der Europäischen Polizeibehörde Europol geprüft werden. Ihre Auswertung in den USA wird von einem EU-Beamten überwacht. Zudem wollen die EU- Staaten auf Druck des Parlaments in den nächsten fünf Jahren ein vergleichbares Fahndungssystem aufzubauen, um den Datentransfer nach Amerika zu verringern. Da die Mitgliedsstaaten die Vereinbarung bereits einstimmig angenommen haben, kann das Swift-Abkommen am 1. August in Kraft treten. Es gilt fünf Jahre.


Bestehende Praxis legalisiert
Die Vereinbarung legalisiert eine seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bestehende Praxis. Sie erlaubt US-Fahndern, im Anti-Terrorkampf Auslandsüberweisungen von Bankkunden in der EU zu kontrollieren. Dabei geht es um Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Banküberweisung – allerdings nur, wenn ein Europäer Geld in Länder ausserhalb der EU schickt. Die US-Geheimdienste bekommen das Recht, Daten des belgischen Finanzdienstleisters Swift – nach dem der Vertrag benannt ist – auszuwerten. Auf diese Weise wollen sie die Finanzquellen des internationalen Terrorismus trocken legen.


«Schlüssel zum Anti-Terror-Kampf»
Nach den Vertragsänderungen gaben die drei grössten Fraktionen, Konservative, Sozialdemokraten und Liberale ihren Widerstand auf. Im Plenum stimmten am Donnerstag 484 Abgeordnete mit Ja gegen 109 Nein- Stimmen. «Das Abkommen wird die transatlantischen Beziehungen verbessern und ist der Schlüssel zum Anti-Terror-Kampf auf beiden Seiten des Atlantiks», sagte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso. Allerdings gibt es weiterhin kritische Stimmen. Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht zeigte sich enttäuscht, dass das EU-Parlament keinen besseren Grundrechtsschutz verankern konne. «Die noch in der letzten Parlamentsresolution als EU-rechtswidrig bezeichnete Massendatenweitergabe wird durchgewinkt.»


Datenschutzbeauftragter enttäuscht
Umstritten ist auch, dass die europäische Polizeibehörde Europol die Datenanfragen aus den USA überwachen soll. Zudem werden weiterhin Datenpakete in die USA geschickt – und nicht nur einzelne Daten auf Anfrage. «Da hätte ich mir etwas mehr erwartet», kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kürzlich. (awp/mnc/ps/21)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert