US-Justizministerium hält an UBS-Klagen fest

Das Justizministerium und die Steuerbehörde IRS hatten bis Ende Juni Zeit, auf die Einsprache der UBS gegen das Verfahren vor dem Bundesbezirksgericht in Miami zu reagieren. Die UBS hatte im April – unterstützt von der Schweizer Regierung – die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil die Preisgabe der Kundendaten aus ihrer Sicht gegen Schweizer Recht und internationale Abkommen verstossen würde.


Im Februar ein Präjudiz geleistet?
Die US-Behörden sehen aber keinen Grund, das Verfahren einzustellen. Sie argumentieren unter anderem mit dem ersten Prozess gegen die UBS, als die Grossbank im vergangenen Februar ein Fehlverhalten einräumte und rund 250 Kundendaten wegen mutmasslichem Steuerbetrug den amerikanischen Behörden überreichte. Die UBS habe bereits zugegeben, dass Mitarbeiter der Bank auf amerikanischem Boden schwere Verbrechen begangen hätten, heisst es im Schreiben des US-Justizdepartements vom Dienstag. Nun müsse die Bank die Konsequenzen ihres eigenen Handelns tragen.


DBA hilft nicht Streit beizulegen
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA ist für das Justizdepartement offensichtlich keine Lösung, um den Streit beizulegen. Die UBS, die USA wie auch die Schweiz seien sich einig, dass über das Abkommen keine Informationen ausgetauscht würden, wenn die US-Behörden die Identität des Konteninhabers nicht kennen. Das Verfahren gegen die UBS ist ein so genanntes John Doe Summons, das sich gegen einen noch nicht identifizierten Kreis von Personen richtet.


Bankgeheimnis «keine undurchdringliche Mauer» 
Der einzige Weg, an Informationen über diese unversteuerten Konten zu gelangen, führe also über die UBS, heisst es im Gerichtsdokument. Dass die UBS die Daten wegen dem Schweizer Bankgeheimnis nicht preisgeben will, stösst bei den Klägern auf wenig Verständnis. Das Bankgeheimnis sei «keine undurchdringliche Mauer». Dies habe sich gezeigt, als die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA der UBS im Februar befohlen habe, zuvor geschützte Dokumente an die USA auszuhändigen.


UBS will sich weiter wehren
Die Klage laufe den politischen Interessen der USA nicht zuwider, schreiben die Beamten. Im Gegenteil: Die USA hätten ein grosses Interesse daran, dass alle US-Steuerpflichtigen die Gesetze einhielten und nicht in Steueroasen flüchteten. Die UBS bekräftigte in einer Mitteilung ihre Haltung und kündigte an, sich weiterhin entschieden gegen die Klage zur Wehr zu setzen.


Ball IRS zugeschoben  
Dies illustriert auch eine Eingabe der UBS-Anwälte beim Bundesbezirksgericht in Florida am Dienstag. Sie forderten die Gegenpartei auf, die Anzahl Konten bekannt zu geben, bei denen die US-Behörden Steuerhinterziehung vermuten. Viele amerikanische UBS-Kunden haben in letzter Zeit von sich aus ihre Daten dem IRS offengelegt. Die Eingabe zielt darauf ab, aufzuzeigen, dass die Steuerbehörden auch ohne Prozess an die Kontendaten gelangen könnten.


Prozessbeginn am 13. Juli
Der Prozess in Florida beginnt am 13. Juli. Medien mutmassten, dass die beiden Parteien vorher einen aussergerichtlichen Vergleich schliessen könnten. Diese Berichte seien «spekulativ», schreibt hingegen die UBS am Mittwoch. (awp/mc/ps/01)

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