US-Steueraffäre: Kundendaten stammen offenbar aus den USA
Das EFD arbeite weiter mit den US-Behörden zusammen. Ob Daten über die Behörden ausgetauscht worden seien, wollte der Sprecher mit Blick auf das laufende Amtshilfeverfahren nicht sagen. «Wir arbeiten mit den USA im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zusammen», so Meier weiter.
Anklage gegen US-Mitarbeiter?
In den USA könnte es indes einem Medienbericht zufolge Anklagen gegen UBS-Mitarbeiter geben. Die Untersuchungen der Bundeshörden von Off-Shore Private-Banking-Dienstleistungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zu Steuerdelikten würden sich gegen Geschäftsleitungsmitglieder, mittlere Kader und Banker richten, schreibt die «New York Times» am Dienstag (Ausgabe vom 11.11.).
70 Kontodaten geprüft
Das Justice Department und der Internal Revenue Services (IRS) sichteten mehr als 70 Kundenbeziehungen und entsprechende Kontodaten von US-Kunden, so die Zeitung weiter. Die UBS habe diese Daten während der vergangenen Monate zur Untersuchung an das US-Justizdepartement weiter gegeben. Nun würden das US-Justidepartement und der IRS prüfen, ob zivil- oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden können.
UBS hat keine Kundendaten übermittelt
Die UBS selbst hatte gegenüber AWP am Vortag betont, keine Kundendaten aus der Schweiz übermittelt zu haben. In ihrem Bericht zum dritten Quartal hatte die Bank allerdings auf eine Aufforderung der US-Steuerbehörde IRS sowie des Bezirksstaatsanwalts von New York verwiesen, den Behörden die in den USA verfügbaren Informationen zu den grenzüberschreitenden Bankgeschäften zu übermitteln. Dies beinhalte auch dort hinterlegte Kundendaten, erklärt die UBS in dem Dokument.
Verschiedene Arten der Zusammenarbeit möglich
In der Steueraffäre ist die Zusammenarbeit zwischen Schweizer und US-Behörden auf mehrere Arten möglich: Über ein Amtshilfe-Verfahren, in dem auf schweizerischer Seite die Eidgenössische Steuerverwaltung des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) zuständig ist, und ein Rechtshilfe-Verfahren, in dem die Justizbehörden beider Länder zusammenarbeiten. (awp/mc/pg/29)