Vaduz in Schweizer Händen


Der 32-jährige Schweizer René Brülhart übernimmt auf Anfang April die Leitung der Liechtensteiner Meldestelle für Geldwäscherei. Sein Nachfolger, der 33-jährige Ralph Sutter, ist ebenfalls Schweizer.

Von Helmuth Fuchs

Moneycab: Herr Brülhart, herzliche Gratulation. Mit Ihrer Ernennung zum Leiter der Stabsstelle FIU (Financial Intelligence Unit) wird die Spitzenposition zur Bekämpfung der Geldwäscherei in Liechtenstein von einem jungen Schweizer besetzt.
Ihr Nachfolger Ralph Sutter ist ebenfalls Schweizer. Bei der Gesetzgebung leistete Daniel Thelesklaf Unterstützung. Was haben die Schweizer Ihren Liechtensteinischen Kollegen voraus?

Rene Brülhart: Es gibt verschiedene Gründe: Zum einen die objektive Grösse von Liechtenstein. Es gibt hier einfach nicht so viele Personen, die das entsprechende Profil für diese Aufgabe erfüllen.
Auf einer mehr subjektiven Ebene ist die Unabhängigkeit einer aussenstehenden Person, die nicht in der Liechtensteinischen Gesellschaft verwurzelt ist, grösser. Zusätzlich setze ich als Schweizer eine Tradition fort in dieser Aufgabe. Das kann eine gewisse mentale Kontinuität gewährleisten und so zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung führen.


«Als Schweizer nicht zu fest in der liechtensteinischen Gesellschaft verwurzelt zu sein, hat bezüglich Unabhängigkeit auch seine Vorteile.» René Brülhart



Wie vergleichen Sie den Stand der beiden Länder bezüglich Gesetzgebung und Umsetzung bei der Bekämpfung der Geldwäscherei?

Zwischen den beiden Ländern gibt es eine grosse Ähnlichkeit bezüglich der Gesetzgebung. In der Umsetzung
ist Liechtenstein sogar ein bisschen weiter als die Schweiz. Zum Beispiel wird für den Kunden ein umfassendes Profil mit Informationen über sein Umfeld und seinen wirtschaftlichen Hintergrund angelegt. Dies hat uns in den letzten drei Jahren auch schon den Vorwurf der «Musterknaben» eingetragen. Der Grund für die weitgehende Umsetzung liegt in der schwierigen Phase, als Liechtenstein noch auf der «Blacklist» figurierte. Diese Erfahrung erhöhte den politischen Druck, den Finanzplatz absolut sauber zu halten. Bei der formellen Regulierung wurde deshalb teilweise fast schon ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen.


Liechtenstein ist weg von der Schwarzen Liste und bekommt dank der verschärften Gesetzgebung
gute Noten vom Währungsfond (IWF). Hat dies zum befürchteten Abfluss von Kundengeldern geführt?

Das ist zwar nicht auszuschliessen, läst sich aber noch nicht schlüssig beantworten. Dazu reicht die Erfahrung rein zeitlich noch nicht aus. Was sich ohne Zweifel beobachten lässt, ist ein signifikanter Rückgang der Neugründung von Stiftungen oder Konstrukten zur Steueroptimierung, und zwar über das Mass hinaus, das sich durch die schwierige wirtschaftliche Gesamtsituation erklären lässt .


Wie unabhängig sind Sie in Ihrer Funktion und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Finanzinstituten?

Wir sind absolut unabhängig von jeglichen Behörden, politischen Institutionen oder Interessensverbänden. Dies war eine der Voraussetzungen bei der Schaffung der Stelle. Wir sind direkt dem Regierungschef unterstellt. Dies ist auch ein grosser Vorteil gegenüber den Kollegen in der Schweiz, die rein hierarchisch sich in einer schwierigeren Situation befinden.
Die Zusammenarbeit mit den Finanzinstituten ist sehr positiv. Zu Beginn herrschte zwar eine gewisse Skepsis gegenüber den «Ausländern». Da wir uns jedoch vor allem als Dienstleister für staatliche Sicherheit und Compliance und weniger als Behörde verstehen, suchen die Finanzinstitute und Intermediäre auch proaktiv das Gespräch mit uns und wir haben heute eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.


Welche Entwicklung bezüglich der Meldung von Geldwäschereifällen erwarten Sie in diesem Jahr?

Die genauen Zahlen werden in wenigen Wochen im Jahresbericht veröffentlicht. Tendenziell nimmt die Anzahl der Meldungen ab, die Qualität der Meldungen ist jedoch sehr viel höher als im Jahr davor. Dies hat sicher auch mit dem zur Schweiz unterschiedlichen Vorgehen zu tun. In der Schweiz melden die Intermediäre, wenn sich ein Fall zugetragen hat.
Bei uns fragen die Intermediäre schon nach, wenn sich Unsicherheiten oder Ungereimtheiten zeigen. Dieses proaktive Vorgehen in einer sehr frühen Phase verhindert oft schon, dass es überhaupt zu einem Geldwäscherei Fall kommt.

 Lesen Sie dazu auchRenéBrülhart 
1987-1990
Ausbildung zum Bankkaufmann bei der UBS AG

1990-1993
Matura Typus E, Kollegium St. Michael in Freiburg i.Ue.

1993-1998
Lizentiat der Rechtswissenschaften mit Zusatz Europarecht an der Universität Freiburg i.Ue.

1998-1999
LL.M. in European Business Law an der katholischen Universität Nijmegen (NL)

1999
Anwaltskanzlei Lovells Brüssel (B)

1999-2001
Reber Rechtsanwälte, Zürich

Seit 2001
Stellvertretender Leiter der Stabsstelle Financial Intelligence Unit des Fürstentums Liechtenstein

April 2004
Leiter der Stabsstelle Financial Intelligence Unit des Fürstentums Liechtenstein
Financial Intelligence Unit 
Die Stabsstelle FIU (Financial Intelligence Unit) ist eine zentrale und unabhängige Einheit der Landesverwaltung, der die Finanzinstitutionen des Landes Mitteilung erstatten müssen, wenn im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen Verdachtsmomente zur Geldwäscherei bestehen.

Die FIU ist verantwortlich für die Auswertung dieser Mitteilungen, erstellt zuhanden der Regierung periodisch Lage- und Strategieberichte und verfasst zuhanden der Staatsanwaltschaft Analyseberichte zur Verdachtserhärtung in Fällen von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei und Organisierter Kriminalität.
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