Vermögensertrag

Als Kapitalertrag gilt also jede Gegenleistung, die der Investor dafür erhält, dass er einem anderen Kapital, sei es als Aktionär oder als Gläubiger einer Obligation, zur Verfügung stellt. Der Vermögensertrag unterliegt beim Bund und bei sämtlichen Kantonen der Einkommenssteuer. Als Realisationszeitpunkt wird sowohl bei der Einkommenssteuer wie auch bei der Verrechnungssteuer in der Regel der Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung angesehen.

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