Vertragsloser Zustand im Baugewerbe – SGB wirft Kanton Zürich Rechtswidrigkeit vor

Der Entscheid der zuständigen Zürcher Kommission widerspreche den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, teilte der Gewerkschaftsbund am Mittwoch mit. Am Dienstag hatte die Tripartite Kommission des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) die Mindestlöhne für ungelernte Bauarbeiter unter 30 Jahren gesenkt. Die Kommission, bestehend aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie des Kantons, ist im vertragslosen Zustand für die Kontrolle von Mindestlöhnen zuständig. Ende September war der Landesmantelvertrag (LMV) im Baugewerbe ausgelaufen.


«Gesetzeswidriger Entscheid»
Das Gesetz schreibe vor, dass die Kantone kontrollieren müssten, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne eingehalten werden, hält der Gewerkschaftsbund fest. 2006 verdiente laut Gewerkschaftsbund ein ungelernter Bauarbeiter im Durchschnitt 4440 Franken im Monat. Der Monatslohn von 3745 Franken, der im Kanton Zürich neu als Grenze bei der Bestimmung von Lohndumping diene, liege also mehr als 15 Prozent darunter. Der Kanton Zürich müsse seinen «gesetzeswidrigen Entscheid» sofort rückgängig machen, foderte der Gewerkschaftsbund.


Die Jugen Sozialisten des Kantons Zürich (JUSO) haben am Mittwoch den Rücktritt von AWA-Chef Bruno Sauter gefordert. Dieser habe als Präsident mit seinem Stichentscheid zugunsten der Arbeitgeber die «unhaltbare» Situation verursacht.


AWA macht falschen Anreiz geltend
Es sei volkswirtschaftlich wenig sinnvoll, wenn jüngere Leute als ungelernte Arbeiter tätig seien statt eine Ausbildung zu absolvieren, argumentierte das AWA. Zu hohe Löhne für Ungelernte seien ein «falscher Anreiz». In anderen Branchen – wie dem Baunebengewerbe – seien die Mindestlöhne für gleiche Lohnklassen deutlich tiefer. (awp/mc/pg)

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