Vorerst keine Sternevergabe durch GastroSuisse

Die beiden Instanzen hatten dem Wirteverband GastroSuisse vor Kurzem erlaubt, Hotels mit einem eigenen Sternesystem bewerten zu dürfen. Hotelleriesuisse beansprucht die 1979 eingeführte Vergabe von Hotel-Sternen für sich selber. Das Bundesgericht hat mit einer Zwischenverfügung vom 23. Juli nun entschieden, dass GastroSuisse für die Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens noch nicht mit der Vergabe eigener Sternen beginnen darf.


Streit hat Anfang 2006 genommen
Ins Gewicht fällt laut den Richtern in Lausanne insbesondere, dass das vorsorgliche Verbot gegen GastroSuisse bereits seit Beginn des Streits im Mai 2006 gilt. Es sei GastroSuisse zuzumuten, wenn dies für die relativ kurze Zeit bis zum Entscheid des Bundesgerichts auch noch so bleibe. Hinzu kommt laut Gericht, dass der Beschwerde von Hotelleriesuisse nicht zum vornherein jede Erfolgschance abgesprochen werden kann. In GastroSuisse sind rund 21’000 Mitglieder organisiert. Hotelleriesuisse vertritt die Interessen von 3’200 Hotels, Hotelketten und Restaurants. (awp/mc/ps/14)

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