Vorsorgeeinrichtungen mit einem durchschnittlichen Deckungsgrad von 96,5 Prozent

Bei den öffentlichrechtlichen Kassen sind es sogar 85%, bei den privatrechtlichen 57%.


Unterdeckung bedeutet nicht Zahlungsunfähigkeit
Auch Kassen in Unterdeckung könnten laufende Verpflichtungen aber weiterhin erfüllen. Unterdeckung sei nicht gleichbedeutend mit Zahlungsunfähigkeit und bedeute lediglich, dass eine Vorsorgeeinrichtung nicht alle Renten und Austrittsleistungen auf einmal erbringen könnte. Das sei nicht notwendig.


Wertschwankungsreserven sind aufgebraucht
Der ASIP schreibt in seiner Mitteilung vom Freitag auch, die in den Jahren 2003 bis 2006 gebildeten Wertschwankungsreserven als Puffer für schlechte Anlagejahre seien aufgebraucht. Und einzelne Vorsorgeeinrichtungen müssten «spürbare Sanierungsmassnahmen» ergreifen.


Aussagekräftige Erhebung
Die Erhebung wurde zwischen Ende Januar und Anfang Februar durchgeführt und beruht auf Angaben von 362 der über 1000 im ASIP zusammengeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen. Das entspricht also etwa einem Drittel. Die Erhebung sei trotzdem aussagekräftig, weil die 362 Einrichtungen ein Vermögen von 318 Mrd. Franken verwalteten, sagte ASIP-Direktor Hanspeter Konrad auf Anfrage. Das entspricht etwa 80% des von allen ASIP-Mitgliedkassen verwalteten Gesamtvermögens von gegen 400 Mrd CHF.


Umfassendes Bild über die Lage im Sommer
Ein umfassendes Bild der Situation werde spätestens im Sommer vorliegen, wenn sämtliche Vorsorgeeinrichtungen den kantonalen Aufsichtsbehörden ihre Bilanzen einzureichen hätten, sagte Konrad weiter. (awp/mc/pg/30)

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