Weiterhin relativ niedrige Steuerbelastung in der Schweiz

Der Anstieg lasse sich zum grössten Teil mit dem markanten Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) erklären. 1990 hatte die Quote noch bei knapp 26% gelegen, seit 2000 liegt sie zwischen 29% und 30%.


Schweizer Fiskalquote deutlich unter OECD-Schnitt
Im internationalen Vergleich verharrt die Schweizer Fiskalquote deutlich unter dem OECD-Durchschnitt. Dieser lag (2008) bei 34,8%. In den nordischen Ländern sowie in Italien, Frankreich und Österreich lagen diese Quoten über 40%. In Deutschland blieb sie stabil bei 37% des BIP. Tiefere Anteile als die Schweiz hatten die USA, Irland und Japan.  Wie aus den Revenue Statistics der Organisation für wirtschaftschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervorgeht, sank die Fiskalquote 2008 auf 2009 in den meisten OECD-Ländern – dies in Folge der Wirtschaftskrise. In der Schweiz wuchs sie gegen den Trend leicht an. 


Steuerverwaltung darf keine Konten einfrieren
Der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) bleibt es laut Bundesstrafgericht verwehrt, Vermögenswerte zu beschlagnahmen, um eine Nachforderung für hinterzogene Steuern sicherzustellen. Die Richter in Bellinzona haben die Beschwerde eines Ehepaars gutgeheissen. Die ESTV führt gegen das Ehepaar eine Untersuchung wegen des Verdachts auf schwere Steuerwiderhandlungen. 2010 liess die ESTV bei sechs verschiedenen Banken Konten des Paars sperren. Die beschlagnahmten Vermögenswerte sollten dazu dienen, eine spätere Nachforderung für hinterzogene Steuern zu sichern. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Ehepaares nun gutgeheissen und angeordnet, die einfrorenen Konten freizugeben.


«Eine Art Revision zu Ungunsten des Steuerpflichtigen»
Laut den Richtern in Bellinzona hat das Nachsteuerverfahren keinen strafrechtlichen Charakter. Vielmehr handle es sich dabei um eine Art Revision zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Für die spätere, auf Strafrecht basierende Einziehung eines Gegenwertes für die Nachsteuer sei damit kein Platz. Damit entfalle auch die Möglichkeit zur vorläufigen Beschlagnahme. Um die neben der Nachsteuer fällige Busse zu sichern, ist laut Gericht eine Beschlagnahme ebenfalls ausgeschlossen. Dafür fehle es an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Will die ESTV eine Nachsteuerforderung sicherstellen, muss sie dies gemäss Urteil mit den im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vorgesehenen Massnahmen tun. Möglich ist dabei, vom Steuerpflichtigen eine Sicherheitsleistung zu verlangen.


ESTV prüft Rekurs
Diese muss in Form von Geld, marktgängiger Wertschriften oder einer Bankbürgschaft geleistet werden. Kommt der Steuerpflichtige der Aufforderung nicht nach, können die Steuerbehörden den Betrag direkt im Betreibungsverfahren einziehen und in diesem Rahmen gegebenenfalls auch Vermögenswerte mit Arrest belegen lassen. Die ESTV prüft laut deren Pressesprecher Beat Furrer, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen will. Solange der Entscheid nicht rechtskräftig sei, bleibe die Beschlagnahme bestehen. Furrer weist darauf hin, dass auch in weiteren vergleichbaren Fällen Vermögenswerte vorerst beschlagnahmt bleiben. (Urteil BV.2010.56 vom 1.12.2010)&(awp/mc/ps/14)

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