Weko eröffnet Untersuchung gegen Swatch-Tochter ETA

Nachdem ETA im Herbst vergangenen Jahres ihren Kunden für das Jahr 2009 Preiserhöhungen und Änderungen der Zahlungskonditionen für Uhrwerke bekannt gegeben hatte, gingen beim Sekretariat diverse Klagen ein. Eine im November 2008 eröffnete Vorabklärung habe Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ETA auf dem Markt für mechanische Uhrwerke seine möglicherweise bestehende marktbeherrschende Stellung missbrauchte.


Bevorzugung von konzerninternen Uhrenmarken?
Die Untersuchung soll nun zeigen, ob das Verhalten ein kartellrechtlich unzulässiger Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob eine Bevorzugung von konzerninternen Uhrenmarken gegenüber Drittbezügern besteht.


Swatch erwartet positiven Ausgang
Die Swatch Group sieht der Untersuchung gelassen entgegen. Das Unternehmen sei überzeugt, dass die Ergebnisse der Untersuchung auch dieses Mal positiv für ETA ausfallen werden, so Swatch am Dienstag in einer Medienmitteilung.


Zeitpunkt «etwas unglücklich»
Kritik gibt es allerdings auch: Der Zeitpunkt der Untersuchung sei «etwas unglücklich» gewählt. So erhalte ETA seit rund einem Jahr aufgrund der Konjunkturlage massive Bestellungsannullierungen und -verschiebungen seitens fast aller Drittkunden. Diese geschähen ohne Rücksicht auf das Personal, die Infrastruktur sowie auf die Investitionen, die Swatch in «erheblichem» Ausmass bei ETA getätigt habe. Diese Investitionen seien nicht zuletzt durch den «ständigen Druck» der Weko aufgrund von Klagen Dritter ausgelöst worden.


Nicht das erste Weko-Verfahren
ETA war bereits vor ein paar Jahren Adressatin eines Verfahrens vor der Wettbewerbsbehörde. Gegenstand der damaligen Untersuchung war die Ankündigung von ETA, die Liefermengen von Ebauches per 1. Januar 2003 zu reduzieren und die Lieferungen ab dem Jahre 2006 gänzlich einzustellen. Unter Ebauches sind die rohen Bestandteile eines mechanischen Uhrwerks in Form eines Bausatzes zu verstehen. Zusammen mit dem Assortiment (regulierender Bestandteil eines mechanischen Uhrwerks) ergibt jener Bausatz das mechanische Uhrwerk.


Das Verfahren endete 2004 mit einer einvernehmlichen Regelung zwischen der Wettbewerbskommission und ETA. Diese enthielt im Wesentlichen eine Lieferverpflichtung zu Lasten von ETA, ihre bisherigen Kunden bis Ende des Jahres 2010 mit Ebauches weiter zu beliefern. (awp/mc/pg/07)

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