Weko: KMU vor missbräuchlichen Verhaltensweisen grosser Firmen schützen

«Wir wollen die KMU vor missbräuchlichen Verhaltensweisen grosser Konzerne schützen», betonte Weko-Präsident Walter Stoffel am Freitag vor den Medien in Bern. So befasste sich die Weko im letzten Jahr in zwei Fällen mit Behinderungsstrategien grosser Firmen gegen KMU, welche Nischenprodukte anzubieten versuchten.


Erfolg bei dem Fall gegen Unique
Als Erfolg verbuchen konnte die Weko den Fall gegen Unique, die Betreiberin des Flughafens Zürich. «Hier konnten wir den Markt für das Flughafen-Parking vollumfänglich offen halten», sagte Stoffel. Unique wurde mit 101’000 CHF zur Kasse gebeten.


Weniger erfolgreich beim Fall Ticketcorner
Weniger erfolgreich verlief für die Weko der Fall Ticketcorner. Nach einem Rückweisungsentscheid der übergeordneten Instanzen mussten die Wettbewerbshüter nochmals über die Bücher. Ticketcorner gab indes die Exklusivverträge auf, die vormals gemäss Weko die kleinen Konkurenten behindert hatten.


Das «Cassis de Dijon»-Prinzip
«Sehr zufrieden sind wir über die vom Bundesrat eingeleitete Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) zur Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzip», sagte Stoffel. Dies sei ein weiterer notwendiger Schritt für mehr Wettbewerb. Das «Cassis de Dijon»-Prinzip brächte bei staatlichen Produktevorschriften eine gegenseitige Anerkennung innerhalb Europa und damit tiefere Preise. (awp/mc/ab)

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