Weko: Marktbeherrschende Stellung der Mobilfunk-Anbieter bei Terminierung

Terminierungsgebühren fallen bei der Zustellung eines Anrufes auf ein Mobilfunknetz an. Gemäss Fernmeldegesetz FMG erhält die Kommunikations-Kommission ComCom damit die Möglichkeit, die Terminierungsgebühren der drei genannten Anbieter künftig nach kostenorientierten Grundsätzen festzulegen.


Über dem europäischen Preisniveau
Die Terminierungsgebühren seien im Vergleich mit dem europäischen Preisniveau nach wie vor hoch, schreiben die Wettbewerbshüter weiter. Mit der Feststellung der Marktbeherrschung würden die Bestrebungen zur Behebung des unlauteren Wettbewerbes im Mobilfunkmarkt in der Schweiz weitergeführt.


Weko-Untersuchung im Endstadium
Die Marktbeherrschung wurde von der Weko in einem Gutachten vom 20. November festgehalten, welches im Rahmen der fernmelderechtlichen Interkonnektionsverfahren bei der ComCom gegen die genannten Mobilfunkanbieter erstellt wurde. Die eigene, am 17. Oktober 2002 lancierte Untersuchung der Weko zu den Terminierungsgebühren befindet sich derzeit im Endstadium. In dieser Untersuchung wird nicht nur die Marktstellung, sondern es werden auch die allfällige Missbräuchlichkeit der Terminierungspreise geprüft.


Sanktionen möglich
Bei Feststellung überhöhter Terminierungsgebühren kann die Weko Sanktionen aussprechen, was im Verfahren der ComCom nicht möglich ist. (awp/mc/pg)

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