Weko stutzt Landi und Gartenscheren-Hersteller Felco zurecht

Dies teilte die Wettbewerbskommission (Weko) am Dienstag mit. Die Wettbewerbshüter sprechen hier von einer vertikalen Preisabrede. Der Vertrag sah feste Wiederverkaufspreise für bestimmte Felco-Produkte vor, die längst auf dem Markt eingeführt waren. Die Felco selbst stellte fest, dass der Vertrag gegen das Kartellgesetz verstossen könnte und zeigte sich bei der Weko an. Im Laufe des Verfahrens schlossen die beiden Unternehmen nun eine einvernehmliche Regelung mit dem Weko-Sekretariat. Diese wurde am 25. Mai von der Weko genehmigt. Darüber hinaus sanktionierte die Behörde die zwei Unternehmen für ihr unzulässiges Verhalten. Art und Höhe der Strafe nannte die Weko nicht.


Premiere
Laut Mitteilung handelt es sich um den ersten Fall, bei dem Sanktionen im Zusammenhang mit einer vertikalen Preisabrede, die als besonders wettbewerbsschädlich gilt, auferlegt wurden. Vertikale Preisabreden sind nach schweizerischem Recht – wie auch in der europäischen Gesetzgebung – grundsätzlich unzulässig. Sie sind nur in ausserordentlichen Fällen gerechtfertigt, beispielsweise während der Markteinführung eines neuen Produkts. (awp/mc/ps/14)

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